Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister
Hinweise für Radevormwald
Beschreibung
Hinweise für Radevormwald
Eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde) kann nur das Standesamt ausstellen, in dessen Bezirk der Personenstandsfall eingetragen ist.
Ist z.B. eine Person in Radevormwald geboren, so bekommt sie Ihre Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde beim Standesamt Radevormwald. Ist sie jedoch auswärts geboren, so muß sie sich an das für ihren Geburtsort zuständige Standesamt wenden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Radevormwald
Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Radevormwald
Rechtsgrundlage(n)
§50 PStV
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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