Aufenthaltserlaubnis wegen Vertreibung
Wenn Sie aus der Ukraine geflüchtet sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz erhalten.
Beschreibung
Hinweise für Detmold
Das Aufenthaltsgesetz sieht insgesamt fünf verschiedene Aufenthaltstitel vor.
Sie erhalten einen Aufenthaltstitel grundsätzlich nur zu einem bestimmten Zweck. Die Zwecke sind im Aufenthaltsgesetz festgelegt. Folgende übergeordnete Aufenthaltszwecke sieht das Gesetz vor:
- Ausbildung
- Erwerbstätigkeit
- völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
- Familiennachzug
- besondere Aufenthaltsrechte
Diese Aufenthaltszwecke werden im Aufenthaltsgesetz weiter untergliedert.
Das Visum wird durch die Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts erteilt. Die anderen Aufenthaltstitel werden in der Regel durch die für Ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde erteilt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Detmold
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von den jeweils geltenden Voraussetzungen ab. Maßgeblich ist also, welchen Aufenthaltstitel zu welchem Aufenthaltszweck Sie beantragen.
Weitere Informationen erhalten Sie vom jeweiligem Team.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dinst vorhanden: Ja
Voraussetzungen
- Sie müssen ihre Bereitschaft erklären, im Bundesgebiet aufgenommen zu werden (das heißt Sie müssen ein Schutzbegehren äußern, zum Beispiel durch Beantragung der Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz)
- Sie gehören zum begünstigten Personenkreis, wenn Sie vor dem 24.02.2022 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten und folgender Personengruppe angehören:
- Ukrainische Staatsangehörige mit ihren Familienangehörigen,
- Vertriebene nicht-ukrainische Staatsangehörige und staatenlose Personen mit einem internationalen oder nationalen Schutzstatus in der Ukraine mit ihren Familienangehörigen.
- Vertriebene nicht-ukrainische Staatsangehörige und staatenlose Personen mit unbefristetem Aufenthaltsrecht in der Ukraine (Daueraufenthaltsrecht), die nicht in ihr Heimatland zurückkehren können mit ihren Familienangehörigen.
- Vertriebene nicht-ukrainische Staatsangehörige mit befristetem Aufenthaltsrecht in der Ukraine, die nicht in ihr Heimatland zurückkehren können.
- Zudem können ukrainische Staatsangehörige, die sich schon längere Zeit rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und nach Ablauf ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis aufgrund des Krieges nicht in die Ukraine zurückkehren können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Detmold
Die konkrete Rechtsgrundlage ist abhängig von dem konkreten Aufenthaltstitel
Verfahrensablauf
Das gesamte Verfahren gliedert sich wie folgt:
- Registrierung: Vor dem Erhalt der Aufenthaltserlaubnis müssen Sie den formalen Registrierungsprozess für geflüchtete Personen durchlaufen. Die Registrierung erfolgt derzeit zum Beispiel in Aufnahmeeinrichtungen oder Ausländerbehörden und umfasst gewöhnlich Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Staatsangehörigkeit, Ihre aktuelle Anschrift sowie eine Kopie Ihres Ausweisdokuments. Darüber hinaus werden Sie fotografiert und Ihre Fingerabdrücke werden erfasst.
- Nach erfolgter Registrierung wird eine Bescheinigung (Ankunftsnachweis, Anlaufbescheinigung, Fiktionsbescheinigung oder eine andere Bestätigung) ausgestellt, die bei dem zuständigen Sozialamt vorgelegt werden kann, um Sozialleistungen zu beantragen.
- Verteilung an einen Wohnort bei Sozialleistungsbezug (Zuweisung): Anschließend ergeht grundsätzlich eine Zuweisungsentscheidung, die Sie verpflichtet, Ihre Wohnung und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt an einem bestimmten Ort oder in einer bestimmten Region zu nehmen.
- Anmeldung: Anmeldung Ihrer Wohnanschrift beim zuständigen Einwohnermeldeamt am Zielort.
- Beantragung eines Aufenthaltstitels: Um eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen. Wenn Ihnen bereits eine Zuweisungsentscheidung vorliegt, ist dies der Ort an, zu dem Sie zugewiesen wurden.
- Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der OnlineAntragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
- Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
- Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eATKarte) Ihre Fingerabdrücke genommen. Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eAT-Karte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
- Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
- Die erste Registrierung, die Verteilung, die Anmeldung bei der Meldebehörde und die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis sind getrennte Vorgänge – manchmal werden sie gemeinsam erledigt, dies hängt aber letztendlich von der Organisation vor Ort ab. Im Zweifel fragen Sie bitte nach.
Fristen
Antragsfrist:
Dauer: 6 bis 8 Wochen
Bemerkung :
Spätestens 8 Wochen vor Ablauf des in der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung genannten Datums sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Detmold
Zu den Lieferungsfristen durch die Bundesdruckerei von ca. drei bis vier Wochen kommen häufig weitere Bearbeitungsfristen, wenn die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder die Stellungnahme einer anderen Behörde erforderlich ist. Wenn Sie bereits im Besitz eines Aufenthaltstitels sein sollten, ist es daher ratsam, sich ca. 6 Wochen vor Ablauf an die Ausländerbehörde zu wenden.
Kosten
Von 0 bis 100 EUR
Bemerkung:
Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.
Von der Gebührenerhebung wird bei Leistungsbezug abgesehen. In den übrigen Fällen kann die Gebühr in Einzelfällen aus humanitären Gründen erlassen oder ermäßigt werden hat.
Hinweise (Besonderheiten)
- Bereits bei einer Antragstellung werden die Ausländerbehörden sogenannte Fiktionsbescheinigungen ausstellen. Diese überbrücken das Aufenthaltsrecht, bis der eigentliche Aufenthaltstitel ausgestellt und erteilt werden kann. Auch in die Fiktionsbescheinigung wird die Ausländerbehörde „Erwerbstätigkeit erlaubt“ eintragen.
- Sofern Bedürftigkeit besteht, erhalten derzeit alle Personen, die vom Anwendungsbereich des § 24 Aufenthaltsgesetz erfasst sind, Leistungen zur Bestreitung des Lebensunterhalts und medizinische Versorgung.
- Gegen die Zuweisungsentscheidung findet kein Widerspruch statt; eine Klage hat keine aufschiebende Wirkung.
- Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für Sie von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
- Wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen, können Sie grundsätzlich auch eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung oder Ausbildung bei der örtlichen Ausländerbehörde erhalten.
- Alternativ zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz besteht für jeden Geflüchteten die Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen. Es ist jedoch zu beachten, dass die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis schneller Schutz gewährt und mit Vorteilen verbunden ist (beispielsweise keine Beschränkung der Arbeitsaufnahme und keine Wohnpflicht in Erstaufnahmeeinrichtungen)
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 29.04.2022
Stichwörter
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