Nutzungsänderung von Anlagen Genehmigungsfreistellung

    Nutzungsänderung von Anlagen Genehmigungsfreistellung

    Hinweise für Bünde

    Beschreibung

    Hinweise für Bünde

    Die Änderung von der Nutzung von baulichen Anlagen oder Bereichen von baulichen Anlagen ist genehmigungspflichtig.

    Die Genehmigung von sog. Nutzungsänderung geschieht im Rahmen eines Bauantrags. Dies ist auch der Fall, wenn keine Umbauten geplant sind sondern sich lediglich die Nutzung ändern soll.

    Je nachdem um welche Art von baulicher Anlage es sich bei der Nutzungsänderung handelt, entscheidet sich die Wahl des Baugenehmigungsverfahrens (Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren oder "Vollverfahren").

    Ein Großteil der Nutzungsänderungen wird jedoch im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beantragt.

    Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, nehmen sie gerne Kontakt mit den Mitarbeiter/innen auf.

    Vor Antragsstellung empfehlen wir Ihnen sich bezüglich der Abstimmung der planungsrechtlichen Zulässigkeit Ihres geplanten Vorhabens mit dem Stadtplanungsamt der Stadt Bünde in Verbindung zu setzen.

    Bitte nutzen Sie unbedingt unser Beratungsangebot, bevor Sie mit der Realisierung Ihrer Nutzungsänderung beginnen.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 13+15

    32257 Bünde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05223 161-237

    E-Mail: bauen@buende.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de