Nutzungsänderung von Anlagen Genehmigungsfreistellung
Hinweise für Bünde
Beschreibung
Hinweise für Bünde
Die Änderung von der Nutzung von baulichen Anlagen oder Bereichen von baulichen Anlagen ist genehmigungspflichtig.
Die Genehmigung von sog. Nutzungsänderung geschieht im Rahmen eines Bauantrags. Dies ist auch der Fall, wenn keine Umbauten geplant sind sondern sich lediglich die Nutzung ändern soll.
Je nachdem um welche Art von baulicher Anlage es sich bei der Nutzungsänderung handelt, entscheidet sich die Wahl des Baugenehmigungsverfahrens (Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren oder "Vollverfahren").
Ein Großteil der Nutzungsänderungen wird jedoch im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beantragt.
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, nehmen sie gerne Kontakt mit den Mitarbeiter/innen auf.
Vor Antragsstellung empfehlen wir Ihnen sich bezüglich der Abstimmung der planungsrechtlichen Zulässigkeit Ihres geplanten Vorhabens mit dem Stadtplanungsamt der Stadt Bünde in Verbindung zu setzen.
Bitte nutzen Sie unbedingt unser Beratungsangebot, bevor Sie mit der Realisierung Ihrer Nutzungsänderung beginnen.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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