Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition
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Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Beschreibung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Die vorübergehenden Mitnahme von erlaubnispflichtigen Waffen, die bereits in eine WBK eingetragen sind, in einen Mitgliedstaat der EU kann mit einem Europäischen Feuerwaffenpass für maximal 5 Jahre erteilt und 2 mal verlängert werden. Abgelaufene Feuerwaffenpässe können nicht verlängert werden und sind der Behörde zurückzugeben. Dem Antrag ist ein aktuelles Lichtbild beizufügen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- § 32 WaffG i.V.m. § 33 AWaffV
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen