Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition

    Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Die vorübergehenden Mitnahme von erlaubnispflichtigen Waffen, die bereits in eine WBK eingetragen sind, in einen Mitgliedstaat der EU kann mit einem Europäischen Feuerwaffenpass für maximal 5 Jahre erteilt und 2 mal verlängert werden. Abgelaufene Feuerwaffenpässe können nicht verlängert werden und sind der Behörde zurückzugeben. Dem Antrag ist ein aktuelles Lichtbild beizufügen.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Polizeiverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Sportparkstraße 14

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 81-2121

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Polizeiverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Sportparkstraße 14

    50126 Bergheim

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    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Formulare

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    •  § 32 WaffG i.V.m. § 33 AWaffV

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de