Reisegewerbekarte beantragen
Wenn Sie gewerbsmäßig Waren oder Leistungen außerhalb Ihres Geschäftes ver- oder ankaufen bzw. anbieten wollen ohne von einem Kunden aufgefordert zu werden, oder wenn Sie als Schausteller unterhaltende Tätigkeiten ausführen möchten, müssen Sie eine Reisegewerbekarte beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Anröchte
Ausübung eines Reisegewerbes und Erteilung einer Reisegewerbekarte
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
1. selbständig oder unselbständig in eigener Person
Waren feilbietet (zum Verkauf anbietet)
oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft,
Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen
aufsucht oder
2. selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller
oder nach Schaustellerart ausübt.
Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis in Form der Reisegewerbekarte. Die Erteilung einer solchen Reisegewerbekarte können Sie beim Ordnungsamt beantragen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet Anröchte haben.
Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist.
Wenn jedoch Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die für die beabsichtigte Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt, so ist ihm die Reisegewerbekarte zu versagen.
Es gibt jedoch auch einige wenige gewerbliche Tätigkeiten, die keiner Reisegewerbekarte bedürfen und Tätigkeiten, die im Reisegewerbe verboten sind. Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen das Ordnungsamt.
Hinweise!
Für Ausländer:
Hier sind je nach Nationalität verschiedene ausländerrechtliche Bestimmungen zu beachten. Setzen Sie sich bitte mit dem Ausländeramt des Kreises Soest in Verbindung.
Kreis Soest, Hoher Weg 1-3,
59494 Soest
Telefon 02921-30-0
Telefax 02921-30-2945
Internet: www.hellwegregion.de
E-Mail: buergerservice@kreis-soest.de
Erlaubnispflicht:
Das Reisegewerbe darf erst ausgeübt werden, wenn die beantragte Reisegewerbekarte erteilt ist. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und können die Versagung der beantragten Reisegewerbekarte zur Folge haben.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Anröchte
- Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
- Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses
- Vorlage eines Führungszeugnisses, Belegart O (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Belegart 9 (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
- 1 Passbild (neuesten Datums)
Bei Handel mit Lebensmitteln ist erforderlich:
a) bei unverpackten Lebensmitteln:
- eine amtsärztliche Bescheinigung vom Kreisgesundheitsamt
gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz
- eine IHK-Bescheinigung (Bescheinigung über die Unterrichtung nach
§ 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes)
b) bei verpackten Lebensmitteln:
- die Bescheinigung eines Arztes darüber, dass der Antragsteller frei
von ansteckenden Krankheiten ist.
Die Anforderung weiterer Unterlagen bleibt im Einzelfall vorbehalten.
Formulare
- Jede Stadt/Gemeinde hat unterschiedliche Formulare, die Sie sich vorab zuschicken lassen können
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
Voraussetzungen
- Die Erteilung der Reisegewerbekarte setzt eine Zuverlässigkeit des Antragstellers im gewerberechtlichen Sinn voraus.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Anröchte
Gewerbeordnung
Verfahrensablauf
Die Reisegewerbekarte beantragen Sie bei Ihrer Gemeinde bzw. Stadtverwaltung/Gewerbeamt. Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. in welcher der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.
Fristen
Erst mit Aushändigung der Reisegewerbekarte darf die Tätigkeit aufgenommen werden.
Bearbeitungsdauer
Ca. 1 – 3 Wochen, wenn alle Unterlagen vollständig sind.
Kosten
Hinweise für Anröchte
Für die Erteilung der Reisegewerbekarte wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Nach der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung ist hierfür ein Gebührenrahmen vorgesehen, der zwischen 50,00 € und 500,00 € liegt.
Für die Festsetzung der Gebühr ist der Verwaltungsaufwand maßgeblich.
Hinweise (Besonderheiten)
In manchen Fällen müssen Sie darüber hinaus weitere Unterlagen beziehungsweise Nachweise vorlegen. Bitte klären Sie dies mit Ihrer zuständigen Stelle.
Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) ist das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst auszufüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen sind für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen zu besorgen (z. B. Führungszeugnis zur Vorlage für Behörden) oder einzureichen (z.B. Personalpapiere).
Bei Personengesellschaften, die als solche nicht selbst erlaubnisfähig sind (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG), benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte), so dass für jeden ein Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen nötig sind.
Weitere Informationen
Hinweise für Anröchte
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 09.02.2021