Reisegewerbe Bescheinigung

    Reisegewerbekarte beantragen

    Wenn Sie gewerbsmäßig Waren oder Leistungen außerhalb Ihres Geschäftes ver- oder ankaufen bzw. anbieten wollen ohne von einem Kunden aufgefordert zu werden, oder wenn Sie als Schausteller unterhaltende Tätigkeiten ausführen möchten, müssen Sie eine Reisegewerbekarte beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Gewerbe: Reisegewerbekarte

    Wenn Sie eine Tätigkeit im Reisegewerbe ausüben möchten, benötigen Sie hierzu eine Erlaubnis in Form einer Reisegewerbekarte.

    Dies ist der Fall, wenn Sie

    • gewerbsmäßig ohne ausdrücklichen Auftrag
    • außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung (stehendes Gewerbe) oder ohne eine solche zu haben
    • Waren oder Leistungen selbständig oder unselbständig feilbieten
    • selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben

    Für die Beantragung der Reisegewerbekarte ist die Gemeinde zuständig, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz angemeldet haben.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_128fb2390b25ae702b276030f1a38d7f

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3b68e0228f737e9942ad481edf622d4d

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbeüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Sankt Augustin

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt-Augustin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241243 285

    Fax: 02241/24377-285

    E-Mail: Peter.Muenz@sankt-augustin.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sankt Augustin

    • Antragsformular
    • Personalausweis bzw. Reisepass und Aufenthaltserlaubnis
    • Führungszeugnis Belegart O für die Behörde, Empfänger: Stadt Sankt Augustin
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die Behörde
    • aktuelle Auskunft in Steuerangelegenheiten vom zuständigen Finanzamt
    • Auszug aus der Schuldnerkartei vom Amtsgericht Siegburg
    • ggfls. Gesundheitszeugnis, sofern Handel mit unverpackten Lebensmitteln ausgeübt wird (Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises)

    Formulare

    • Jede Stadt/Gemeinde hat unterschiedliche Formulare, die Sie sich vorab zuschicken lassen können
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja

    Voraussetzungen

    • Die Erteilung der Reisegewerbekarte setzt eine Zuverlässigkeit des Antragstellers im gewerberechtlichen Sinn voraus.

    Rechtsgrundlage(n)

    • §§ 55, 55a, 55b, 55f der Gewerbeordnung (GewO) i.V.m. der Schaustellerhaftpflichtverordnung (SchauHV), 57 Abs. 2 und 3, 60b GewO

    Verfahrensablauf

    Die Reisegewerbekarte beantragen Sie bei Ihrer Gemeinde bzw. Stadtverwaltung/Gewerbeamt. Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. in welcher der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.

    Fristen

    Erst mit Aushändigung der Reisegewerbekarte darf die Tätigkeit aufgenommen werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Sankt Augustin

    Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4 bis 6 Wochen.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In manchen Fällen müssen Sie darüber hinaus weitere Unterlagen beziehungsweise Nachweise vorlegen. Bitte klären Sie dies mit Ihrer zuständigen Stelle.

    Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) ist das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst auszufüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen sind für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen zu besorgen (z. B. Führungszeugnis zur Vorlage für Behörden) oder einzureichen (z.B. Personalpapiere).

    Bei Personengesellschaften, die als solche nicht selbst erlaubnisfähig sind (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG), benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte), so dass für jeden ein Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen nötig sind.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 09.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Sankt Augustin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de