Reisegewerbe Bescheinigung

    Reisegewerbekarte beantragen

    Wenn Sie gewerbsmäßig Waren oder Leistungen außerhalb Ihres Geschäftes ver- oder ankaufen bzw. anbieten wollen ohne von einem Kunden aufgefordert zu werden, oder wenn Sie als Schausteller unterhaltende Tätigkeiten ausführen möchten, müssen Sie eine Reisegewerbekarte beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Wer im sogenannten "Reisegewerbe" außerhalb einer festen Betriebsstätte Waren oder Dienstleistungen anbieten möchte, benötigt hierfür eine Reisegewerbekarte. Dies betrifft auch unselbständig Beschäftigte.

    Die Bearbeitungszeit eines Antrages auf Erteilung einer Reisegewerbekarte beträgt in der Regel 4 - 6 Wochen (u.a. wegen der bei anderen Behörden einzuholenden Auskünfte).

    Nach Erteilung der Reisegewerbekarte und Aufnahme der Tätigkeit ist dies bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b1e4308302d1c7738d04b1f82599c04b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    FB 3 Ordnungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 9

    51465 Bergisch Gladbach

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    • Polizeiliches Führungszeugnis nach Belegart O zur Vorlage bei Behörden
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach Belegart 9 zur Vorlage bei Behörden
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (wird von dem für Sie zuständigen Finanzamt ausgestellt)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
    • Auskunft aus der Schuldnerkartei (wird von Amts wegen beantragt)

    Imbisswagen

    • Bescheinigung, dass der Imbisswagen den Lebensmittelrichtlinien entspricht (wird von dem für Sie zuständigen Veterinäramt ausgestellt)
    • Belehrung gemäß § 43 Absatz 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IFSG) (wird von dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt ausgestellt)

    Formulare

    • Jede Stadt/Gemeinde hat unterschiedliche Formulare, die Sie sich vorab zuschicken lassen können
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja

    Voraussetzungen

    • Die Erteilung der Reisegewerbekarte setzt eine Zuverlässigkeit des Antragstellers im gewerberechtlichen Sinn voraus.

    Rechtsgrundlage(n)

    • §§ 55, 55a, 55b, 55f der Gewerbeordnung (GewO) i.V.m. der Schaustellerhaftpflichtverordnung (SchauHV), 57 Abs. 2 und 3, 60b GewO

    Verfahrensablauf

    Die Reisegewerbekarte beantragen Sie bei Ihrer Gemeinde bzw. Stadtverwaltung/Gewerbeamt. Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. in welcher der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.

    Fristen

    Erst mit Aushändigung der Reisegewerbekarte darf die Tätigkeit aufgenommen werden.

    Bearbeitungsdauer

    Ca. 1 – 3 Wochen, wenn alle Unterlagen vollständig sind.

    Kosten

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    300,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    In manchen Fällen müssen Sie darüber hinaus weitere Unterlagen beziehungsweise Nachweise vorlegen. Bitte klären Sie dies mit Ihrer zuständigen Stelle.

    Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) ist das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst auszufüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen sind für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen zu besorgen (z. B. Führungszeugnis zur Vorlage für Behörden) oder einzureichen (z.B. Personalpapiere).

    Bei Personengesellschaften, die als solche nicht selbst erlaubnisfähig sind (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG), benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte), so dass für jeden ein Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen nötig sind.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 09.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de