Reisegewerbe Bescheinigung

    Reisegewerbekarte beantragen

    Wenn Sie gewerbsmäßig Waren oder Leistungen außerhalb Ihres Geschäftes ver- oder ankaufen bzw. anbieten wollen ohne von einem Kunden aufgefordert zu werden, oder wenn Sie als Schausteller unterhaltende Tätigkeiten ausführen möchten, müssen Sie eine Reisegewerbekarte beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Morsbach

    Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne gewerbliche Niederlassung selbständig oder unselbständig Waren anbietet oder Bestellungen vertreibt oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller:in oder nach Schaustellerart ausübt.

    In diesen Fällen ist gem. § 55 der Gewerbeordnung eine Reisegewerbekarte erforderlich.

    Die Ausstellung einer Reisegewerbekarte ist gebührenpflichtig.

    Da zahlreiche Sonderregelungen zur Reisegewerbekartenpflicht bestehen, empfiehlt es sich, mit der Sachbearbeiterin im Einzelfall vor einer Antragstellung Kontakt aufzunehmen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Morsbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 2

    51597 Morsbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02294/699-321

    E-Mail: gewerbewesen@gemeinde-morsbach.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 2

    51597 Morsbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02294 699-315

    Fax: 02294 699-187

    E-Mail: kommunalportal@gemeinde-morsbach.de

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Morsbach

    • Führungszeugnis
    • Gewerbezentralregisterauszug
    • Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
    • weitere Nachweise im Einzelfall

    Formulare

    • Jede Stadt/Gemeinde hat unterschiedliche Formulare, die Sie sich vorab zuschicken lassen können
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja

    Voraussetzungen

    • Die Erteilung der Reisegewerbekarte setzt eine Zuverlässigkeit des Antragstellers im gewerberechtlichen Sinn voraus.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Morsbach

    Verfahrensablauf

    Die Reisegewerbekarte beantragen Sie bei Ihrer Gemeinde bzw. Stadtverwaltung/Gewerbeamt. Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. in welcher der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.

    Fristen

    Erst mit Aushändigung der Reisegewerbekarte darf die Tätigkeit aufgenommen werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Morsbach

    ca. 2 Wochen

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In manchen Fällen müssen Sie darüber hinaus weitere Unterlagen beziehungsweise Nachweise vorlegen. Bitte klären Sie dies mit Ihrer zuständigen Stelle.

    Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) ist das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst auszufüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen sind für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen zu besorgen (z. B. Führungszeugnis zur Vorlage für Behörden) oder einzureichen (z.B. Personalpapiere).

    Bei Personengesellschaften, die als solche nicht selbst erlaubnisfähig sind (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG), benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte), so dass für jeden ein Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen nötig sind.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Morsbach

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 09.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de