Reisegewerbe
Wenn Sie gewerbsmäßig Waren oder Leistungen außerhalb Ihres Geschäftes ver- oder ankaufen bzw. anbieten wollen ohne von einem Kunden aufgefordert zu werden, oder wenn Sie als Schausteller unterhaltende Tätigkeiten ausführen möchten, müssen Sie eine Reisegewerbekarte beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Wer selbstständig oder unselbstständig gewerbsmäßig außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (Betriebssitz) oder ohne eine solche zu haben, andere ohne vorhergehende Bestellung aufsucht und ihnen Waren oder Dienstleistungen anbietet, Waren ankauft oder Bestellungen entgegennehmen möchte, benötigt die Reisegewerbekarte. (§ 55 Gewerbeordnung).
Für die Erteilung einer Reisegewerbekarte ist eine Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit vorgesehen. Die Prüfung erfolgt regelmäßig anhand der genannten Antragsunterlagen.
Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass der/die Antragsteller/in weitere Belege zum Nachweis der Zuverlässigkeit beibringt.
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Ansprechpartner
Sicherheit & Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-2201
E-Mail: FB32@krefeld.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Krefeld
Formulare
- Jede Stadt/Gemeinde hat unterschiedliche Formulare, die Sie sich vorab zuschicken lassen können
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
Voraussetzungen
Hinweise für Krefeld
Voraussetzung für die Ausstellung einer Reisegewerbekarte ist die Einhaltung bestimmter persönlicher Voraussetzungen. Daher bitten wir Sie, mit den erforderlichen Unterlagen persönlich bei uns vorzusprechen.
Um eine Reisegewerbekarte erlangen zu können, muss Ihr Hauptwohnsitz sich in Krefeld befinden. Bei der Antragstellung sind konkrete Angaben über Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit zu machen.
Hinweis: Ihre Tätigkeit im Reisegewerbe dürfen Sie erst nach Erhalt der Reisegewerbekarte ausüben.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 55, 55a, 55b, 55f der Gewerbeordnung (GewO) i.V.m. der Schaustellerhaftpflichtverordnung (SchauHV), 57 Abs. 2 und 3, 60b GewO
Verfahrensablauf
Hinweise für Krefeld
Der Antrag kann online gestellt werden.
Fristen
Erst mit Aushändigung der Reisegewerbekarte darf die Tätigkeit aufgenommen werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Krefeld
- 4 Wochen (bis zu 6 Wochen)
Kosten
Hinweise für Krefeld
- Ausstellung der Reisegewerbekarte, abhängig vom Umfang der Erlaubnis: 50,00€ bis 500,00€
Zahlungsziel:
Wird bei Antragstellung fällig.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Krefeld
Zur Abholung der Reisegewerbekarte werden die Antragsteller schriftlich benachrichtigt.
Weitere Informationen
Hinweise für Krefeld
Weitere einzureichende Unterlagen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Krefeld (Grenzstraße 100, 47799 Krefeld)
- Bescheinigung in Steuersachen der Finanzbuchhaltung Krefeld (Hansastraße 105, 47798 Krefeld)
- Auszug aus dem Vollstreckunsportal
- polizeiliches Führungszeugnis bzw. Nachweis der Beantragung (kann in jeder Bürgerservicestelle beantragt werden; als Verwendungszweck bitte Reisegewerbekarte angeben)
- Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz, wenn Sie im Rahmen Ihres Reisegewerbes Lebensmittel in nicht fest verschlossenen Behältnissen verkaufen wollen. (Fachbereich Gesundheit, Gartenstraße 32, Zimmer E 19, Telefon 0 21 51 / 86-3662)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 09.02.2021
Stichwörter
Hinweise für Krefeld