Veranstaltung

    Vorgesehen zum Löschen - Veranstaltung

    Hinweise für Löhne

    Beschreibung

    Hinweise für Löhne

    Grundsätzlich sind Veranstaltungen nur in den dafür zugelassenen Gebäuden zulässig.

    Die in der Baugenehmigung enthaltenen Auflagen und Hinweise sind bei der Durchführung der Veranstaltung zu beachten.

    Häufig werden in Hallen, Scheunen oder ähnlichen Gebäuden kurzzeitige Veranstaltungen wie z.B. Betriebs-, Vereins-, Dorffeste durchgeführt. Diese, ursprünglich nicht für diesen Zweck errichteten Gebäude, bergen Risiken im Hinblick auf den Brand- und Personenschutz.

    Die Änderung der Nutzung dieser Gebäude, unabhängig davon ob es sich um eine einmalige oder häufig wiederkehrende Veranstaltungen handelt, bedarf einer Baugenehmigung.

    Veranstaltungen im Freien sind bei der Ordnungsbehörde anzumelden.

    Bei größeren Veranstaltungen im Freien, bei denen die Veranstaltungsfläche eingezäunt wird, um einen kontrollierten Ein- und Ausgang zu gewährleisten, oder die über eine natürliche Umzäunung verfügen, ist ebenfalls ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen.

    Online-Antragstellung

    Weiterführende Informationen über Veranstaltungserlaubnisse finden Sie im Wirtschafts-Service-Portal.NRW. Hier können Sie die folgenden Anträge elektronisch stellen:

    • Anzeige für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen
    • Anzeige nach § 13 Trinkwasserverordnung   
    • Ausnahme von Verboten beim Überlassen von Schusswaffen, Munition, Hieb- oder  Stoßwaffen - Zulassung
    • Ausnahmegenehmigungen  für den Verkehr - Erteilung  
    • Fliegende Bauten - Abnahme  
    • Osterfeuer - Genehmigung        
    • Sperrzeit - Aufhebung   
    • Sperrzeit - Verkürzung 
    • Sperrzeit - Verlängerung             
    • Veranstaltung - Festsetzung (z.B. Oktoberfest - Anmeldung von Kirmes- und Partyveranstaltung) 
    • Veranstaltung - Festsetzung von Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f2f3f4d0ba8bb13df0eb3a1f880a41c3

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32.1 Ordnungsamt, Gewerbe, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Löhne

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Löhne

    Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Siehe auch die Tarifstellen 10.1.1.13 ff. der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Löhne

    Weitere Informationen

    Hinweise für Löhne

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de