Vorgesehen zum Löschen - Veranstaltung
Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Sofern naturschutzrechtliche Vorschriften einer geplanten Maßnahme entgegenstehen, kann die Untere Naturschutzbehörde auf Antrag eine Ausnahme oder Befreiung von diesen Vorschriften erteilen.
Gebietszuständigkeiten:
- Bad Münstereifel / Zülpich: Frau Merten-Reimann
- Blankenheim: Herr Axel Jakob
- Dahlem: Frau Lina Westphal
- Euskirchen / Kall: Frau Anne Hänfling
- Hellenthal / Schleiden / Weilerswist: Herr Jannik Fuest
- Mechernich: Frau Rebekka Vogel
- Nettersheim: Frau Friederike Koch
Online-Dienst
URL Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Euskirchen
Formloser Antrag mit folgenden Angaben:
- ausführliche Darstellung und Begründung des Vorhabens
- Übersichtsplan mit Standortmarkierung
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Euskirchen
Bundesnaturschutzgesetz
Landesnaturschutzgesetz NRW
Landschaftspläne im Kreis Euskirchen
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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