Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen Kennzeichnung personenbezogen

    personenbezogener Schwerbehindertenparkplatz

    Hinweise für Herzogenrath

    Beschreibung

    Hinweise für Herzogenrath

    Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (aG) und Blinden (BL)  - die Merkzeichen "aG" und "BL" befinden sich auf der Rückseite des Schwerbehindertenausweises - können Ausnahmegenehmigungen zur Bewilligung von Parkberechtigungen erteilt werden.

    Gleiches gilt für Schwerbehinderte mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionsstörungen.

    Die Gültigkeit der Parkberechtigung ist abhängig von der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises, max. jedoch 5 Jahre.

    Die Parkberechtigung ist personengebunden und nicht auf ein Fahrzeug eingegrenzt, sie kann auch genutzt werden, wenn z.B. ein Angehöriger die berechtigte Person fährt. Es steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_84db96c340d46d165c72f9e0c21b7864

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt - A 32

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnung und Bevölkerungsschutz - A 32

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt - A 32

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt - A 32

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt - A 32

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungswesen und Bürgerdienste Abt. 32.1 - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungswesen und Bürgerdienste Abt. 32.1 - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herzogenrath

    • gültiger Schwerbehindertenausweis
    • und/oder falls vorhanden: Kopie des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes
    • ein aktuelles Lichtbild
    • nur bei Verlängerung: zusätzlich den abgelaufenen Parkausweis
    • nur bei Antragstellung durch eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten, eine Betreuerin oder einem Betreuer: Vollmacht
    • Personalausweis der oder des Bevollmächtigten, der Betreuerin oder des Betreuers

    Formulare

    Hinweise für Herzogenrath

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herzogenrath

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herzogenrath

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herzogenrath

    Fristen

    Hinweise für Herzogenrath

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herzogenrath

    Kosten

    Hinweise für Herzogenrath

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herzogenrath

    Der "blaue Parkausweis" gilt in allen Staaten der Europäischen Union und gewährt die in den jeweiligen Mitgliedsländern geltenden Parkvergünstigungen für schwerbehinderte Menschen. Als Besitzer eines "blauen Parkausweises" haben sie in Deutschland folgende Berechtigungen, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit gegeben ist:

    • Parken auf den mit Zusatzschild "Rollstuhlfahrersymbol" besonders gekennzeichneten Parkplätzen (Behindertenparkplätze)
    • Parken bis zu drei Stunden an Stellen, an denen das eingeschränkte Halteverbot angeordnet ist (die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben),
    • Überschreiten der zugelassenen Parkdauer im Bereich eines Zonenhalteverbots,
    • Parken über die zugelassene Zeit hinaus an Stellen, an denen Parken erlaubt, jedoch durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist,
    • Parken während der Ladezeiten in Fußgängerbereichen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist
    • Parken bis zu drei Stunden auf Parkplätzen für Anwohnerinnen und Anwohner,
    • Parken ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
    • Parken in ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der markierten Parkstände - soweit Sie den übrigen Verkehr (vor allem den fließenden Verkehr) nicht unverhältnismäßig beeinträchtigen.

    Die zulässige Parkhöchstdauer von 24 Stunden dürfen Sie nicht überschreiten. Sie müssen den Parkausweis deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe anbringen und die Ausnahmegenehmigung immer mitführen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herzogenrath

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Herzogenrath

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de