personenbezogener Schwerbehindertenparkplatz
Hinweise für Jüchen
Beschreibung
Hinweise für Jüchen
Schwerbehinderte Menschen, die im Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen "aG" (= außergewöhnlich gehbehindert) oder "BL" (= blind) eingetragen haben, erfüllen die Voraussetzungen für einen "Parkausweis für Behinderte" (= blauer EU-weit gültiger Behindertenparkausweis), mit denen Behindertenparkplätze genutzt werden dürfen.
Wenn das Merkzeichen "G" (= Gehbehindert) und mindestens 80 % GdB eingetragen sind, besteht die Möglichkeit für einen orangefarbenen Ausweis (= "Ausweis über Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen nach § 46 Absatz 1 Nummer 11 StVO"), der bundesweit oder NRW-weit gültig ist.
Bei Vorliegen besonderer Erkrankungen reicht u.U. auch 60 % GdB. Die Voraussetzungen dafür müssen im Einzelfall überprüft werden.
In wenigen Fällen besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, einen personenbezogenen Behindertenparkplatz eingerichtet zu bekommen, wenn besondere Voraussetzungen dafür vorliegen.
Grundbedingung ist aber in jedem Fall das Vorliegen des blauen Parkausweises für Menschen mit Behinderung.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Jüchen
- Schwerbehindertenausweis
- ggf. Rentenausweis
- ärztliches Attest
- ggf. alter Parkausweis
- Passbild
Formulare
Hinweise für Jüchen
Voraussetzungen
Hinweise für Jüchen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Jüchen
Verfahrensablauf
Hinweise für Jüchen
Fristen
Hinweise für Jüchen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Jüchen
Kosten
Hinweise für Jüchen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Jüchen
Weitere Informationen
Hinweise für Jüchen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Jüchen