Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen Kennzeichnung personenbezogen

    Parkerleichterungen Gestattung für Schwerbehinderte

    Hinweise für Kleve

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Schwerbehinderte können je nach Merkmalszeichen und der damit verbundenen körperlichen Einschränkung eine Parkerleichterung erhalten. Die überwiegend bekannte "blaue Parkerleichterung" kann von Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkmalszeichen "aG") und/ oder Erblindung (Merkmalszeichen "BL") erhalten werden.
    Außerdem können seit Anfang 2009 folgende Personen den blauen Parkausweis erhalten:

    • Contergangeschädigte (beidseitige Amelie oder Phokomelie)
    • und Menschen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (z.B. Amputation beider Arme)

    Der Schwerbehindertenparkausweis wird in der Regel für zwei Jahre erteilt.

    Der Parkausweis gilt EU-einheitlich und ist bei Nutzung der Parkvergünstigungen stets offen hinter der Windschutzscheibe abzulegen.

    Für die Inhaberin bzw. den Inhaber gelten in anderen EU-Mitgliedsstaaten dieselben Parkvergünstigungen, die dort wohnhafte behinderte Personen genießen.

    Daneben gibt es allerdings noch die "orange Parkerleichterung", die weitaus weniger bekannt ist. Diese beinhaltet zwar einen geringeren Umfang an Berechtigungen, vermag eingeschränkten Personen aber dennoch angemessen Parkerleichterung verschaffen. Unabhängig von der "aG"-Einstufung kann diese im Rahmen des Ermessens in Einzelfällen gewährt werden. Folgende Personengruppen kommen für die entsprechende Ausnahmegenehmigung in Frage:

    • Schwerbehinderte, die InhaberInnen eines Ausweises mit dem Merkzeichen "G" und "B" mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 Prozent allein für Funktionseinschränkungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) sind,
    • Schwerbehinderte, die InhaberInnen eines Ausweises mit dem Merkzeichen "G" und "B" mit einem GdB von wenigstens 70 Prozent für Funktionseinschränkungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) sind und zugleich einen GdB von wenigstens 50 Prozent für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atemorgane aufweisen,
    • Morbus-Crohn-Kranke und Colitis-Ulcerosa-Kranke mit einem hierfür anerkannten GdB von wenigstens 60 Prozent,
    • Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem hierfür anerkannten GdB von wenigstens 70 Prozent. 

    Ob Sie zu diesem Personenkreis gehören, wird im Rahmen eines Amtshilfeersuchens beim Kreis Kleve überprüft.

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    Version

    Technisch geändert am 21.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Erlaubnisse/Veranstaltungen, Verkehrsregelungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Minoritenplatz 1

    47533 Kleve

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2023

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    Parkerleichterung für Schwerbehinderte - Personen

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Kopie des Schwerbehindertenausweises, Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass), aktuelles biometrisches Lichtbild

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    • 4 Wochen (Parkerleichterung (orange))

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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