Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen
Wenn Sie ein Eigenheim/Eigentumswohnung bauen, erwerben oder modernisieren wollen, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel in Anspruch nehmen. Zuständig für die soziale Wohnraumförderung ist jeweils das Land, in dem Sie Ihr Vorhaben umsetzen wollen.
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Die Eigentumsförderung wird als wichtiger Beitrag zur Erfüllung der Wohnwünsche vieler Familien sowie zur Bekämpfung der Altersarmut schrittweise und bedarfsgerecht ausgeweitet. Für eine verbesserte Inanspruchnahme der Eigentumsfördermittel werden gezielt Anzeize gesetzt. Die Eigentumsförderung richtet sich an Familien, Alleinstehende und Paare mit mindestens einem Kind oder schwerbehinderten Haushaltsangehörifen, die aufgrund ihres Einkommens auf eine Förderung angewiesen sind. Der Mietwohnungsausbau und die Wohneigentumsbildung sind dabei gleichrangige Förderziele. Bei der Förderung von selbstgenutzem Wohneigentum wird in den neuen Förderbestimmungen der Landesregierung nicht mehr zwischen Neubau und dem Erwerb bestehender Immobilien unterschieden - die Förderhöhe ist identisch.
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Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
keine Angabe
Kosten
In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 13.08.2020