Wohnungsbau Förderung von EigenwohnraumOnline erledigen

    Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen

    Wenn Sie ein Eigenheim/Eigentumswohnung bauen, erwerben oder modernisieren wollen, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel in Anspruch nehmen. Zuständig für die soziale Wohnraumförderung ist jeweils das Land, in dem Sie Ihr Vorhaben umsetzen wollen.

    Beschreibung

    Hinweise für Herzogenrath

    Die Stadt Herzogenrath ist nach dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) zuständig für alle Angelegenheiten in Zusammenhang mit öffentlich geförderten Wohnungen.

    In diesem Zusammenhang werden für

    • Bauherren, Eigentümer und/oder Investoren
    • Mieter und/oder Mietinteressenten

    folgende Leistungen angeboten:

    • Beratung über die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten zu  Eigentumsmaßnahmen oder Mietwohnungsbau (detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem eingerichteten download)
    • Erfassung und Kontrolle der Wohnungen
    • Mietpreiskontrolle
    • Freistellung von Bezugsbindungen
    • Zinssenkungsanträge
    • auf Antrag Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen oder Bezugs-genehmigungen
    • Beratung über evtl. Freistellungsausgleichszahlungen
    • Erteilung von Auskünften über den Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen im Stadtgebiet Herzogenrath.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6c7d0630f6d9ebd6cf9f575393b59a7f

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sozialamt - A 50

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sozialamt - A 50

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

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    Deutsch

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    Sozialamt - A 50

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    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

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    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herzogenrath

    Formulare

    Hinweise für Herzogenrath

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herzogenrath

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herzogenrath

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herzogenrath

    Fristen

    Hinweise für Herzogenrath

    Bearbeitungsdauer

    keine Angabe

    Kosten

    In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herzogenrath

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herzogenrath

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 13.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Herzogenrath

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de