Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen
Wenn Sie ein Eigenheim/Eigentumswohnung bauen, erwerben oder modernisieren wollen, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel in Anspruch nehmen. Zuständig für die soziale Wohnraumförderung ist jeweils das Land, in dem Sie Ihr Vorhaben umsetzen wollen.
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath
Die Stadt Herzogenrath ist nach dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) zuständig für alle Angelegenheiten in Zusammenhang mit öffentlich geförderten Wohnungen.
In diesem Zusammenhang werden für
- Bauherren, Eigentümer und/oder Investoren
- Mieter und/oder Mietinteressenten
folgende Leistungen angeboten:
- Beratung über die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten zu Eigentumsmaßnahmen oder Mietwohnungsbau (detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem eingerichteten download)
- Erfassung und Kontrolle der Wohnungen
- Mietpreiskontrolle
- Freistellung von Bezugsbindungen
- Zinssenkungsanträge
- auf Antrag Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen oder Bezugs-genehmigungen
- Beratung über evtl. Freistellungsausgleichszahlungen
- Erteilung von Auskünften über den Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen im Stadtgebiet Herzogenrath.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
keine Angabe
Kosten
In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 13.08.2020
Stichwörter
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