Wohnungsbau Förderung
Wenn Sie ein Eigenheim/Eigentumswohnung bauen, erwerben oder modernisieren wollen, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel in Anspruch nehmen. Zuständig für die soziale Wohnraumförderung ist jeweils das Land, in dem Sie Ihr Vorhaben umsetzen wollen.
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Schaffung und den Erwerb von Wohnraum mit zinsgünstigen Darlehen insbesondere für:
Neubau/ Neuschaffung
- von Eigenheimen oder selbst genutzten Eigentumswohnungen,
- von Mietwohnungen durch Neubau oder bauliche Maßnahmen im Bestand
Erwerb
- von vorhandenen Eigenheimen oder selbst genutzten Eigentumswohnungen
Modernisierung
u.a. durch bauliche Maßnahmen zur
- Verbesserung der Energieeffizienz,
- Verbesserungen im Hinblick auf die Umsetzung der Barrierefreiheit,
- Umbau von Wohngebäuden (u.a. Ausbau, Umnutzung oder Erweiterung),
- Anpassungsmaßnahmen an Klimafolgen,
- Verbesserung der Sicherheit und Digitalisierung
in bestehenden Mietwohnungen, Eigenheimen und Eigentumswohnungen
Behindertengerechte Baumaßnahmen
Durch die Durchführung von Baumaßnahmen, die durch den konkreten individuellen Bedarf von Menschen mit Schwerbehinderung (GdB mind. 50 %) erforderlich werden.
Allgemeine Informationen
Nähere Informationen finden Sie auch auf den Flyern, die unter "Downloads" hinterlegt sind.
Bei Erwerb, Neubau oder Modernisierung von Wohneigentum sind Einkommensgrenzen einzuhalten (Vorabprüfung durch den Chancenprüfer möglich) und die Tragbarkeit der Belastung ist dauerhaft sicher zu stellen, ohne die wirtschaftliche Existenzgrundlage zu gefährden.
Die Förderung im Mietwohnungsbau ist mit der Übernahme von Mietpreis- und Belegungsbindungen verbunden.
Die Höhe der Fördermittel richtet sich individuell für den Einzelfall nach den geltenden Bestimmungen. Der Kreis Viersen ist zuständige Bewilligungsbehörde für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Der Bearbeitungszeitraum ist einzelfallbezogen. Bereits begonnene Maßnahmen können nicht gefördert werden.
Um die Fördermöglichkeiten zu klären, sollten Sie auf jeden Fall schon in der Planungsphase frühzeitig Kontakt mit uns aufnehmen. Durch eine ausführliche und gebührenfreie Beratung können Sie sich mit den vielfältigen Förderbestimmungen vertraut machen.
Bitte vereinbaren Sie für das Beratungsgespräch einen Termin.
Die aktuell geltenden Förderrichtlinien, Antragsvordrucke und weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen und der NRW.Bank.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
keine Angabe
Kosten
In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 13.08.2020