Wohnungsbau Förderung von Eigenwohnraum

    Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen

    Wenn Sie ein Eigenheim/Eigentumswohnung bauen, erwerben oder modernisieren wollen, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel in Anspruch nehmen. Zuständig für die soziale Wohnraumförderung ist jeweils das Land, in dem Sie Ihr Vorhaben umsetzen wollen.

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Gefördert wird

    • der Neubau eines selbstgenutzten Eigenheimes oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung,
    • der Ersterwerb eines selbstgenutzten Eigenheimes oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung oder
    • der Erwerb eines selbstgenutzten Eigenheimes oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung (Bestandsimmobilie).

    Art und Umfang der dem Förderantrag beizufügenden Unterlagen sind im Einzelfall zu klären. Eine Übersicht über die Voraussetzungen für die Förderung, die erforderlichen Unterlagen und die benötigten Antragsformulare finden Sie auf der Seite der NRW.BANK.

    Bitte beachten Sie:

    • Bei der Förderung des Erwerbs von selbstgenutztem Wohneigentum sind Einkommensgrenzen einzuhalten. Um Ihre Fördermöglichkeiten vorab zu prüfen, können Sie den Chancenprüfer der NRW.BANK nutzen.

    Förderberechtigt sind Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze gemäß §13 WFNG NRW nicht oder um bis zu 40 Prozent übersteigt (Stand: März 2024). Die aktuellen Angaben finden Sie auf den Seiten der NRW.BANK

    • Der Förderantrag ist vor Vorhabenbeginn zu stellen: beim Neubau eines Hauses vor Baubeginn und beim Ersterwerb eines Hauses oder einer Eigentumswohnung oder beim Erwerb einer Bestandsimmobilie vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages.
    • Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme schließt eine spätere Förderung aus. Die Bewilligungsbehörde kann in den vorzeitigen Beginn einwilligen.
    • Im Rahmen eines Beratungsgesprächs können weitere Fördervoraussetzungen erläutert werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 05.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenallee 6-8

    45121 Essen

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Formulare

    Hinweise für Essen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Essen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Essen

    Bearbeitungsdauer

    keine Angabe

    Kosten

    In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Essen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Essen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 13.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de