Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen BeurkundungOnline erledigen

    Beistandschaften (Unterhaltsangelegenheiten, Vaterschaftanerkennung, gemeinsame Sorge)

    Wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt leistet, können Sie bei der Beistandschaft Unterstützung erfahren und die Unterhaltspflicht beurkunden lassen. Die Unterhaltsvorschussgeldstelle kann Ihnen direkt finanziell helfen und einen Vorschuss oder Ersatz des Unterhalts leisten.

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Ihre*n zuständige*n Ansprechpartner*in finden Sie je nach Stadtbezirk in der ...

    • Hospitalstraße 2 - 4 (für AP, BR, EV, INO, INW, IO, IW, SCHA) oder
    • Werner Straße 10 (für HÖ, HOM, HU, LÜ, MG)

    Sie erreichen uns persönlich, schriftlich, telefonisch oder über unser digitales Kontakformular (siehe unten).

    Der Fachdienst Beistandschaften des Jugendamts berät und unterstützt ...

    • werdende und/oder alleinstehende Eltern
    • Elternteile, bei denen das Kind lebt, beispielsweise nach einer Trennung oder Scheidung
    • junge Volljährige unter 21 Jahren bei Fragen zu ihrem eigenen Unterhaltsanspruch

    Das Aufgabengebiet des Fachdienstes Beistandschaften umfasst insbesondere:

    • die Beratung in Unterhaltssachen (§§ 18 und 52a SGB VIII),
    • die rechtliche Vertretung in Unterhaltsangelegenheiten sowie
    • die Unterstützung bei der Anerkennung der Vaterschaft
    Der Schwerpunkt der Aufgaben im Rahmen einer Beistandschaft durch das Jugendamt liegt auf der zivilrechtlichen Geltendmachung und Durchsetzung von Kindesunterhaltsansprüchen.

    Darüber hinaus können Sie auch alle in § 59 SGB VIII genannten Beurkundungen im Kindschaftsrecht vornehmen lassen. Dazu gehören insbesondere:

    • Vaterschaftsanerkennung
    • Erklärung über die gemeinsame Sorge
    • Unterhaltsurkunden

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7668113b94653a09f1691e5a19a825aa

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Jugendamt - Beistandschaften Standort Hospitalstraße

    Adresse

    Hausanschrift

    Hospitalstraße 2-4

    44149 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-23425

    Fax: +49 231 50-23425

    E-Mail: beistandschaften@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Jugendamt - Beistandschaften Standort Werner Straße

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner Straße 10

    44388 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-11134

    Fax: +49 231 50-11134

    E-Mail: beistandschaften@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Zur Einrichtung einer Beistandschaft

    • Personalausweis des Antragstellers / der Antragstellerin
    • ggf. Kontoverbindungsdaten
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Ferner sind alle Unterlagen hilfreich die evtl. schon bestehen, wie etwa Schreiben eines Anwalts, Unterhaltstitel, etc.)

    Zur Beantragung von Unterhaltsvorschuss/-ersatz:

    • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers / der Antragstellerin
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Sofern vorliegend: Unterhaltstitel, Gerichtsbeschluss oder -urteil oder Nachweis über die Zustellung der Unterhaltsklage
    • Kontoverbindungsdaten zur Überweisung des Vorschusses / der Ersatzleistung
    • Nachweis über den Trennungszeitpunkt oder die Scheidung
    • Ggf. Aufenthaltstitel
    • Kindergeldnachweis
    • Ggf. Sorgerechtsentscheidung oder Sorgerechtserklärung
    • Ggf. Vaterschaftsanerkenntnis
    • Nachweis über den Trennungszeitpunkt z.b. Bestätigung des Rechtsanwalts
    • Sofern vorliegend (Mahn-) Schreiben im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Unterhaltsforderungen des Kindes
    • Ggf. Nachweise über Einkünfte aus Vermögen des Kindes (Zinsen u. ä.) und Arbeit des Kindes (z.B. Ausbildungsvergütung)

    Formulare

    Beistandschaft:  keine

    Unterhaltsvorschuss : keine

    Voraussetzungen

    • Kind muss noch minderjährig sein
    • Sie sind alleinerziehend und Ihr Kind lebt bei Ihnen

    Zusätzlich bei Unterhaltsvorschuss:

    • Der andere Elternteil kann oder will keinen Unterhalt zahlen
    • Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass diese selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, bzw. durch die Unterhaltsvorschusszahlung aus dem SGB II-Bezug herausfallen oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II- Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 EURO brutto monatlich erzielt

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), 8. Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

    Verfahrensablauf

    Beistandschaft:

    • Die Beistandschaft kann dann persönlich eingerichtet werden oder über einen schriftlichen, formlosen Antrag beantragt werden.
    • Meist ist eine persönliche Vorsprache zur Einrichtung einer Beistandschaft sinnvoll. Hierzu wird ein Termin vereinbart, der meist 30bis 60 Minuten dauert.

    Unterhaltsvorschuss

    • Die Antragstellung erfolgt über ein Formblatt, welchem sämtliche relevante Unterlagen hinzugefügt werden müssen.

    Fristen

    Das Kind muss noch minderjährig sein.

    Bearbeitungsdauer

    Beistandschaft:

    • Nach einer persönlichen Besprechung (ca. 30 bis 60 Minuten) erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb von 3 Wochen. Dies ist auch abhängig von den notwendigen Maßnahmen.

    Unterhaltsvorschuss:

    • Nach Einreichung eines vollständigen Antrags erfolgt die Bearbeitung umgehend.

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    Es fallen keine Bearbeitungsgebühren an

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dortmund

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dortmund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport am 30.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de