Unterhaltsansprüche beurkunden lassen
Wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt leistet, können Sie bei der Beistandschaft Unterstützung erfahren und die Unterhaltspflicht beurkunden lassen. Die Unterhaltsvorschussgeldstelle kann Ihnen direkt finanziell helfen und einen Vorschuss oder Ersatz des Unterhalts leisten.
Beschreibung
Hinweise für Herford
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Das Ziel des UVG ist, die schwierige Lage alleinerziehender Eltern mit alleiniger Verantwortung für das Kind durch finanzielle Hilfen zu mildern.
Unterhaltsvorschussleistungen können beantragt werden für Kinder ab der Geburt bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres.
Zuständigkeiten
Das Kreisjugendamt Herford ist für folgende Wohnorte zuständig:
- Enger
- Hiddenhausen
- Kirchlengern
- Rödinghausen
- Spenge
- Vlotho
Höhe des Unterhaltsvorschusses
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich bundesweit nach dem Mindestunterhalt. Für die Berechnung des Unterhaltsvorschussbetrages wird das für ein erstes Kind zu zahlende Kindergeld in voller Höhe von dem Mindestunterhalt abgezogen.
Der Unterhaltsvorschuss beträgt ab dem 01.01.2024:
- für Kinder von 0 bis 5 Jahren 230,00 Euro monatlich
- für Kinder von 6 bis 11 Jahren 301,00 Euro monatlich
- für Kinder von 12 bis 17 Jahren 395,00 Euro monatlich.
Nach der Anrechnung von Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils und Einkommen des Kindes kann sich der jeweilige Unterhaltsvorschussbetrag auch verringern.
Hinweis: Anträge die nicht digital signiert wurden sind handschriftlich zu unterschreiben. Handschriftlich unterschriebene Anträge gelten erst mit dem Eingang der Unterschriftenseite als gestellt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herford
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweis der Vaterschaftsanerkennung (sofern der Vater nicht in der Geburtsurkunde eingetragen ist)
- Gültiges Ausweisdokument (Kopie der Vorder- und Rückseite) des antragstellenden Elternteils
zusätzlich bei Kindern ab dem 12. Geburtstag:
- Kopie des vollständigen, aktuellen Bewilligungsbescheides des Jobcenters (sofern der antragstellende Elternteil oder das Kind Leistungen nach dem SGB II "Bürgergeld" erhält),
- oder bei eigenem Einkommen, die letzten drei Gehaltsabrechnungen in Kopie
zusätzlich bei Kindern ab dem 15. Geburtstag:
- Schulbescheinigung (sofern das Kind eine Schule besucht)
- Kopie des Ausbildungsvertrages (sofern das Kind eine Berufsausbildung macht)
- Einkommensnachweise (sofern das Kind Einkommen hat, aber keine allgemeinbildende Schule mehr besucht)
Formulare
Beistandschaft: keine
Unterhaltsvorschuss : keine
Voraussetzungen
- Kind muss noch minderjährig sein
- Sie sind alleinerziehend und Ihr Kind lebt bei Ihnen
Zusätzlich bei Unterhaltsvorschuss:
- Der andere Elternteil kann oder will keinen Unterhalt zahlen
- Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass diese selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, bzw. durch die Unterhaltsvorschusszahlung aus dem SGB II-Bezug herausfallen oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II- Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 EURO brutto monatlich erzielt
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Herford
Verfahrensablauf
Beistandschaft:
- Die Beistandschaft kann dann persönlich eingerichtet werden oder über einen schriftlichen, formlosen Antrag beantragt werden.
- Meist ist eine persönliche Vorsprache zur Einrichtung einer Beistandschaft sinnvoll. Hierzu wird ein Termin vereinbart, der meist 30bis 60 Minuten dauert.
Unterhaltsvorschuss
- Die Antragstellung erfolgt über ein Formblatt, welchem sämtliche relevante Unterlagen hinzugefügt werden müssen.
Fristen
Das Kind muss noch minderjährig sein.
Bearbeitungsdauer
Beistandschaft:
- Nach einer persönlichen Besprechung (ca. 30 bis 60 Minuten) erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb von 3 Wochen. Dies ist auch abhängig von den notwendigen Maßnahmen.
Unterhaltsvorschuss:
- Nach Einreichung eines vollständigen Antrags erfolgt die Bearbeitung umgehend.
Kosten
Hinweise für Herford
Es besteht Kostenfreiheit nach § 63 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X).
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Herford
Weitere Informationen
Hinweise für Herford
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport am 30.09.2020
Stichwörter
Hinweise für Herford