Unterhaltsansprüche beurkunden lassen
Wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt leistet, können Sie bei der Beistandschaft Unterstützung erfahren und die Unterhaltspflicht beurkunden lassen. Die Unterhaltsvorschussgeldstelle kann Ihnen direkt finanziell helfen und einen Vorschuss oder Ersatz des Unterhalts leisten.
Beschreibung
Hinweise für Hennef (Sieg)
Die Beistandschaft ist gemäß §§ 1712 ff. BGB sowie § 55 SGB VIII ein kostenloses Angebot des Jugendamtes für
- die Feststellung der Vaterschaft und
- die Geltendmachung des Kindesunterhalts
Durch die Kindesmutter kann eine Beistandschaft beantragt werden, sofern die Vaterschaft bisher nicht festgestellt ist und es nicht in der Absicht des Vaters liegt, dies zu tun. Die Beistandschaft fordert den Vater auf, die Vaterschaft festzustellen und könnte, als rechtliche Vertretung des Kindes, ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren einleiten.
Alleinsorgeberechtigte oder bei gemeinsamem Sorgerecht, das Elternteil, bei dem das Kind lebt, kann einen schriftlichen Antrag auf Beistandschaft für die Geltendmachung des Kindesunterhalts stellen.
Nach dem Schriftverkehr mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil und der entsprechenden Einholung der Einkommensnachweisefindet eine Berechnung des Unterhaltsanspruchs statt. Das Kind kann durch die Beistandschaft auch gerichtlich vertreten werden. Die elterliche Sorge wird dadurch aber zunächst nicht beeinträchtigt.
Eine Aufhebung der Beistandschaft kann jederzeit erfolgen, spätestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Beratung und Unterstützung wird jedoch für junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr gewährt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hennef (Sieg)
Benötigte Unterlagen können im konkreten Einzelfall vorab telefonisch oder per E-Mail erfragt werden.
Formulare
Beistandschaft: keine
Unterhaltsvorschuss : keine
Voraussetzungen
- Kind muss noch minderjährig sein
- Sie sind alleinerziehend und Ihr Kind lebt bei Ihnen
Zusätzlich bei Unterhaltsvorschuss:
- Der andere Elternteil kann oder will keinen Unterhalt zahlen
- Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass diese selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, bzw. durch die Unterhaltsvorschusszahlung aus dem SGB II-Bezug herausfallen oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II- Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 EURO brutto monatlich erzielt
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hennef (Sieg)
Verfahrensablauf
Beistandschaft:
- Die Beistandschaft kann dann persönlich eingerichtet werden oder über einen schriftlichen, formlosen Antrag beantragt werden.
- Meist ist eine persönliche Vorsprache zur Einrichtung einer Beistandschaft sinnvoll. Hierzu wird ein Termin vereinbart, der meist 30bis 60 Minuten dauert.
Unterhaltsvorschuss
- Die Antragstellung erfolgt über ein Formblatt, welchem sämtliche relevante Unterlagen hinzugefügt werden müssen.
Fristen
Das Kind muss noch minderjährig sein.
Bearbeitungsdauer
Beistandschaft:
- Nach einer persönlichen Besprechung (ca. 30 bis 60 Minuten) erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb von 3 Wochen. Dies ist auch abhängig von den notwendigen Maßnahmen.
Unterhaltsvorschuss:
- Nach Einreichung eines vollständigen Antrags erfolgt die Bearbeitung umgehend.
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hennef (Sieg)
Weitere Informationen
Hinweise für Hennef (Sieg)
E-Mail: Beistandschaften@hennef.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport am 30.09.2020
Stichwörter
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