Unterhaltsansprüche beurkunden lassen
Hinweise für Herzogenrath
Wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt leistet, können Sie bei der Beistandschaft Unterstützung erfahren und die Unterhaltspflicht beurkunden lassen. Die Unterhaltsvorschussgeldstelle kann Ihnen direkt finanziell helfen und einen Vorschuss oder Ersatz des Unterhalts leisten.
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath
Leistungen nach dem UVG sind Unterhaltsvorschussleistungen oder Unterhaltsausfallleistungen
Diese erhält ein Kind wenn es
- in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und
- hier bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt und
- von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts gem. § 1612 a Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erhält und
- das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Leistungen nach dem UVG müssen schriftlich beantragt werden. Hierzu können Sie die Onlinedienstleitung oder das im Downloadbereich hinterlegte Formular verwenden.
Weitere Informationen können Sie den im Downloadbereich hinterlegten Dokumenten entnehmen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herzogenrath
Dem Antrag sind insbesondere die nachstehenden Unterlagen beizufügen:
- Personalausweis/Reisepass (Kopie)
- Aufenthaltsgenehmigung
- Geburtsurkunde des Kindes
- Meldebestätigung
- Scheidungsurteil
- Unterhaltstitel
- anwaltlicher Schriftverkehr betreffend Unterhaltsregelung und Getrenntleben
- Vaterschaftsanerkennung
- ggf. Nachweis über Halbwaisenrente
- Unterhaltszahlungen für das Kind
Formulare
Hinweise für Herzogenrath
Beistandschaft: keine
Unterhaltsvorschuss : keine
Voraussetzungen
Hinweise für Herzogenrath
- Kind muss noch minderjährig sein
- Sie sind alleinerziehend und Ihr Kind lebt bei Ihnen
Zusätzlich bei Unterhaltsvorschuss:
- Der andere Elternteil kann oder will keinen Unterhalt zahlen
- Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass diese selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, bzw. durch die Unterhaltsvorschusszahlung aus dem SGB II-Bezug herausfallen oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II- Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 EURO brutto monatlich erzielt
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Beistandschaft:
- Die Beistandschaft kann dann persönlich eingerichtet werden oder über einen schriftlichen, formlosen Antrag beantragt werden.
- Meist ist eine persönliche Vorsprache zur Einrichtung einer Beistandschaft sinnvoll. Hierzu wird ein Termin vereinbart, der meist 30bis 60 Minuten dauert.
Unterhaltsvorschuss
- Die Antragstellung erfolgt über ein Formblatt, welchem sämtliche relevante Unterlagen hinzugefügt werden müssen.
Fristen
Hinweise für Herzogenrath
Das Kind muss noch minderjährig sein.
Bearbeitungsdauer
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Beistandschaft:
- Nach einer persönlichen Besprechung (ca. 30 bis 60 Minuten) erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb von 3 Wochen. Dies ist auch abhängig von den notwendigen Maßnahmen.
Unterhaltsvorschuss:
- Nach Einreichung eines vollständigen Antrags erfolgt die Bearbeitung umgehend.
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen am 08.07.2024
Stichwörter
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