Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen BeurkundungOnline erledigen

    Unterhaltsansprüche beurkunden lassen

    Wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt leistet, können Sie bei der Beistandschaft Unterstützung erfahren und die Unterhaltspflicht beurkunden lassen. Die Unterhaltsvorschussgeldstelle kann Ihnen direkt finanziell helfen und einen Vorschuss oder Ersatz des Unterhalts leisten.

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen   Das Jugendamt bietet Ihnen eine kostenlose Rechtsberatung und Unterstützung zu den gesetzlichen Unterhaltsansprüchen Ihres Kindes an. Voraussetzung ist, dass sich das Kind in Ihrer Obhut befindet. Der Unterhaltsanspruch Ihres Kindes kann nach Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des anderen Elternteils errechnet und festgestellt werden. Um den Anspruch Ihres Kindes gegenüber dem anderen Elternteil rechtlich abzusichern, ist es ratsam, die Unterhaltsverpflichtung beurkunden zu lassen. Die Beurkundung der Unterhaltspflicht kann beim Jugendamt kostenfrei erfolgen. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt Schwierigkeiten bei der Einziehung des Unterhalts auftreten, können Sie unsere Hilfe bei der Durchsetzung des Unterhaltsanspruches in Anspruch nehmen.   Falls der andere Elternteil zu einer urkundlichen Verpflichtung des Unterhaltsanspruches nicht bereit ist und damit eine außergerichtliche Regelung nicht möglich ist, kann der Unterhaltsanspruch des Kindes nur in einem gerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden. Auch hierbei kann das Jugendamt Sie im Rahmen einer Beistandschaft unterstützen.

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 06.01.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Beratung und Unterstützung in Vaterschaftsfragen und Unterhaltsangelegenheiten, Beistandschaften, Beurkundungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Mozartstraße 2-10

    52058 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Vaterschaftsangelegenheiten / Beistandschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Mozartstraße 2-10

    52058 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Zur Einrichtung einer Beistandschaft

    • Personalausweis des Antragstellers / der Antragstellerin
    • ggf. Kontoverbindungsdaten
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Ferner sind alle Unterlagen hilfreich die evtl. schon bestehen, wie etwa Schreiben eines Anwalts, Unterhaltstitel, etc.)

    Zur Beantragung von Unterhaltsvorschuss/-ersatz:

    • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers / der Antragstellerin
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Sofern vorliegend: Unterhaltstitel, Gerichtsbeschluss oder -urteil oder Nachweis über die Zustellung der Unterhaltsklage
    • Kontoverbindungsdaten zur Überweisung des Vorschusses / der Ersatzleistung
    • Nachweis über den Trennungszeitpunkt oder die Scheidung
    • Ggf. Aufenthaltstitel
    • Kindergeldnachweis
    • Ggf. Sorgerechtsentscheidung oder Sorgerechtserklärung
    • Ggf. Vaterschaftsanerkenntnis
    • Nachweis über den Trennungszeitpunkt z.b. Bestätigung des Rechtsanwalts
    • Sofern vorliegend (Mahn-) Schreiben im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Unterhaltsforderungen des Kindes
    • Ggf. Nachweise über Einkünfte aus Vermögen des Kindes (Zinsen u. ä.) und Arbeit des Kindes (z.B. Ausbildungsvergütung)

    Formulare

    Beistandschaft:  keine

    Unterhaltsvorschuss : keine

    Voraussetzungen

    • Kind muss noch minderjährig sein
    • Sie sind alleinerziehend und Ihr Kind lebt bei Ihnen

    Zusätzlich bei Unterhaltsvorschuss:

    • Der andere Elternteil kann oder will keinen Unterhalt zahlen
    • Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass diese selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, bzw. durch die Unterhaltsvorschusszahlung aus dem SGB II-Bezug herausfallen oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II- Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 EURO brutto monatlich erzielt

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Aachen

    Verfahrensablauf

    Beistandschaft:

    • Die Beistandschaft kann dann persönlich eingerichtet werden oder über einen schriftlichen, formlosen Antrag beantragt werden.
    • Meist ist eine persönliche Vorsprache zur Einrichtung einer Beistandschaft sinnvoll. Hierzu wird ein Termin vereinbart, der meist 30bis 60 Minuten dauert.

    Unterhaltsvorschuss

    • Die Antragstellung erfolgt über ein Formblatt, welchem sämtliche relevante Unterlagen hinzugefügt werden müssen.

    Fristen

    Das Kind muss noch minderjährig sein.

    Bearbeitungsdauer

    Beistandschaft:

    • Nach einer persönlichen Besprechung (ca. 30 bis 60 Minuten) erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb von 3 Wochen. Dies ist auch abhängig von den notwendigen Maßnahmen.

    Unterhaltsvorschuss:

    • Nach Einreichung eines vollständigen Antrags erfolgt die Bearbeitung umgehend.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Aachen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport am 30.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de