Zuständigkeit für die Schülerbeförderung
Beschreibung
Hinweise für Bad Honnef
Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler des Siebengebirgsgymnsiums
Schülerinnen und Schüler des Siebengebirgsgymnasiums haben die Möglichkeit, ein Deutschlandticket als Schülerticket bei der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft zu beantragen. Dieses kann entweder kostenfrei nach den Regelungen zur Erstattung von Schülerfahrkosten (siehe unten) oder zu einem vergünstigten Preis von derzeit 29€ erworben werden. Ihren Antrag stellen Sie online über den angegebenen Link direkt bei der RSVG, daraufhin prüfen und bestätigen die Schule und der Schulträger Ihre Angaben und leiten dies der RSVG weiter.
Erstattung von Schülerfahrkosten
Schülerfahrkosten werden nach den Regelungen des Schulgesetzes NRW vom Schulträger der Schule übernommen, die von den Schülerinnen und Schülern besucht wird. Maßgeblich hierfür ist unter anderem, dass die gesetzlich bestimmten Schulweglängen (einfacher Schulweg) überschritten werden. Diese beträgt:
- für Grundschulen mehr als 2 km
- für die Sekundarstufe I (5. - 10. Schuljahr) mehr als 3,5 km
- für die Sekundarstufe II (11. - 13. Schuljahr) mehr als 5 km
Wenn Sie beziehungsweise Ihr Kind eine Privatschule besuchen, können Sie einen Anspruch gegenüber dem Träger geltend machen.
Beim Besuch der Grundschulen ist eine Kostentragung durch die Stadt Bad Honnef in der Regel nicht möglich, da ein kostenfreier Schülerspezialverkehr eingerichtet wurde.
Bei Fragen rund um die Erstattung von Schülerfahrkosten können Sie sich gerne an Bildung@bad-honnef.de wenden
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bad Honnef
- Formloser Antrag auf Kostenerstattung von Schülerfahrkosten
- Nachweise der getätigten Zahlungen
Formulare
Nein (nicht einheitlich).
Je nach Organisation des Schulträgers sind die Formulare im Schulsekretariat oder in anderen kommunalen Einrichtungen erhältlich (z. B. Bürgeramt), zum Teil auch online.
Voraussetzungen
Hinweise für Bad Honnef
Voraussetzung für die Erstattung von Schülerfahrkosten ist, dass die besuchte Schule eine Schule in Trägerschaft der Stadt Bad Honnef ist. Sollte es sich um eine Privatschule handeln, ist der jeweilige Träger für die Erstattung der Fahrkosten verantwortlich.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bad Honnef
Verfahrensablauf
Hinweise für Bad Honnef
Gerne können Sie bereits vorab eine Einschätzung hinsichtlich eines möglichen Erstattungsanspruchs prüfen lassen. Übersenden Sie uns hierzu bitte den Namen des möglicherweise Anspruchsberechtigten, Ihre Adresse und den Namen der besuchten Schule an die E-Mail-Adresse: Bildung@bad-honnef.de.
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- Einreichung des Antrages und der notwendigen Unterlagen
- Prüfung Ihrer Angaben
- Erstattung oder Ablehnung der Erstattung von Schülerfahrkosten
Fristen
Hinweise für Bad Honnef
Der Antrag auf Fahrkostenübernahme soll unverzüglich zu Beginn des Bewilligungszeitraums beim Schulträger gestellt werden.
Eine nachträgliche Übernahme der Schülerfahrkosten ist nur möglich, wenn der Antrag spätestens bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums (i.d.R. das Schuljahr) gestellt wird.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Bad Honnef
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Gestaltung des Einzelfalls ab. In der Regel werden Anträge auf Fahrkostenübernahme innerhalb eines Monats bearbeitet.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Pendelnde Schülerinnen und Schüler, die ihren Wohnsitz in NRW haben und Schulen in einem Nachbarland besuchen:
Die Wohnsitzgemeinde zahlt die entsprechenden Fahrkosten an die Schülerin bzw. den Schüler.
Für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen bei Familienheimfahrten von Heimförderschulen außerhalb NRW:
Der Antrag ist bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes der Eltern zu stellen.
Für Berufsschülerinnen und schüler in Splitterberufen, die Fachklasse außerhalb von NRW besuchen:
Über den Antrag entscheidet die Bezirksregierung, in deren Bezirk die Schülerin oder der Schüler ursprünglich berufsschulpflichtig war.
Für arbeitslose berufsschulpflichtige Jugendliche, die nach Erfüllung ihrer Vollzeitschulpflicht weiterhin zur Schule gehen:
Der Antrag auf Fahrkostenübernahme ist beim Schulträger der besuchten Schule zu stellen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.02.2021
Stichwörter
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