Zuständigkeit für die Schülerbeförderung
Beschreibung
Hinweise für Köln
Unter bestimmten Voraussetzungen können wir die Kosten für das Deutschlandticket Schule für Schüler*innen der weiterführenden städtischen Schulen anteilig zurückerstatten.
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Ansprechpartner
Amt für Schulentwicklung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-29203
Fax: 0221 / 221-29241
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Antragsformular Deutschlandticket Schule
Das Antragsformular erhalten Sie im Schulsekretariat, bei den Kundencentern der Kölner Verkehrsbetriebe oder online auf der Seite der Kölner Verkehrsbetriebe. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag geben Sie bitte in der Schule ab. Dort wird der Sch - Antragsformular auf anteilige Kostenrückerstattung
Das Antragsformular zur anteiligen Kostenrückerstattung für das Deutschlandticket Schule finden Sie im Bereich "Downloads und Infos". Sie können das Antragsformular herunterladen und am Bildschirm ausfüllen. Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene
Formulare
Nein (nicht einheitlich).
Je nach Organisation des Schulträgers sind die Formulare im Schulsekretariat oder in anderen kommunalen Einrichtungen erhältlich (z. B. Bürgeramt), zum Teil auch online.
Voraussetzungen
Antrag der Eltern oder der volljährigen Schülerin bzw. des volljährigen Schülers an den Schulträger (i.d.R. über das Schulsekretariat).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Beantragen Sie die Übernahme der Fahrkosten beim Schulträger. In der Regel werden entsprechende Formulare über das Schulsekretariat zur Verfügung gestellt.
Bei vorliegendem Anspruch:
- Schülerzeitkarten: Die Eltern oder die volljährige Schülerin bzw. der volljährige Schüler kaufen die Fahrkarte und bekommen den Betrag im Nachhinein auf Antrag erstattet.
- Schülerticket nach § 2 Abs. § SchfkVO: Aushändigung des Tickets erfolgt i.d.R. über die Schule. Die Eltern oder die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler leisten einen Eigenanteil. Das konkrete Aushändigungs- und Erstattungsverfahren sollte über die jeweilige Schule kommuniziert werden.
- Schülerspezialverkehr: Es fallen keine Kosten an.
- Beförderung im Privatfahrzeug mit Wegstreckenentschädigung: Die Eltern oder die volljährige Schülerin bzw. der volljährige Schüler gehen in Vorleistung und bekommen die Wegstreckenentschädigung im Nachhinein erstattet.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Köln
Für den Antrag auf Rückerstattung fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Pendelnde Schülerinnen und Schüler, die ihren Wohnsitz in NRW haben und Schulen in einem Nachbarland besuchen:
Die Wohnsitzgemeinde zahlt die entsprechenden Fahrkosten an die Schülerin bzw. den Schüler.
Für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen bei Familienheimfahrten von Heimförderschulen außerhalb NRW:
Der Antrag ist bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes der Eltern zu stellen.
Für Berufsschülerinnen und schüler in Splitterberufen, die Fachklasse außerhalb von NRW besuchen:
Über den Antrag entscheidet die Bezirksregierung, in deren Bezirk die Schülerin oder der Schüler ursprünglich berufsschulpflichtig war.
Für arbeitslose berufsschulpflichtige Jugendliche, die nach Erfüllung ihrer Vollzeitschulpflicht weiterhin zur Schule gehen:
Der Antrag auf Fahrkostenübernahme ist beim Schulträger der besuchten Schule zu stellen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.02.2021