Zuständigkeit für die Schülerbeförderung
Beschreibung
Hinweise für Düsseldorf
Eine Schülerreisendenliste dient der Reiseerleichterung bei Fahrten von Schulklassen in andere EU-Staaten. Sie erfüllt hierbei zwei Funktionen:
- sie ersetzt einen Aufenthaltstitel und
- stellt einen Passersatz dar.
Die Funktion als Passersatz bezieht sich nur auf Schüler, die nicht Unionsbürger (so genannte Drittstaatler) sind und die keinen eigenen geeigneten, also im Ziel- oder Transitstaat anerkannten Pass oder Passersatz besitzen (zum Beispiel, weil sie im Pass der Eltern eingetragen sind). Die Identität - nur - dieser Schüler ist durch ein an der Liste angebrachtes aktuelles Lichtbild zu bestätigen.
Wer auf dieser Liste steht, kann dann im Rahmen der Klassenfahrt legal in andere EU-Staaten einreisen und nach Deutschland zurückkehren.
Das Verfahren
Die Schülersammelliste darf nur für eine konkret geplante Klassenfahrt einer allgemein- ober berufsbildender Schule ausgestellt werden. Sie wird direkt von der Schule beantragt und nur an eine Lehrerin, einen Lehrer oder eine durch Vollmacht autorisierte Person gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt.
Wenn Sie oder Ihr Kind als Schüler an einer Klassenfahrt teilnehmen wollen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Lehrerin oder Ihren Lehrer bzw. das Schulsekretariat.
Die Liste muss:
- vollständig und gut lesbar ausgefüllt werden
- die Schule (Name und Anschrift)
- den begleitenden Lehrer Zweck, Ziel und Zeitraum der Reise
- alle an der Reise teilnehmenden Schülerinnen und Schüler aufführen (einschließlich der deutschen Schüler)
Die Schulleiterin, der Schulleiter oder eine allgemein bestellte Vertretung bestätigt die Eintragungen in der Liste sowie das Vorliegen der Einverständniserklärungen der Eltern zu der Reise.
Anschließend wird die Liste der Ausländerbehörde vorgelegt. Hierbei müssen alle Schülerinnen und Schüler, die bei der Klassenfahrt keinen anerkannten Passes oder Passersatz mitnehmen können (weil sie zum Beispiel im Pass eines Elternteils eingetragen sind), persönlich unter Vorlage eines Passfotos vorsprechen.
Deutsche Schülerinnen und Schüler, die keinen eigenen Pass oder Passersatz besitzen, müssen rechtzeitig bei der Meldebehörde eine Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisausweises oder Personalausweises stellen.
Schülerinnen und Schüler aus anderen EU-Ländern müssen sich in diesem Fall an ihre Vertretung (Botschaft, Konsulat) wenden.
Bearbeitungszeitraum:
Hängt vom Einzelfall ab. Sie sollten sich aber so früh wie möglich mit der Ausländerbehörde in Verbindung setzen.
Formulare:
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Amt für Schule und Bildung Abteilung 40/1 - Schülerfahrkosten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0211 89-91
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Düsseldorf
vollständig ausgefüllte Liste
von Schülerinnen und Schülern, die bei der Reise nicht im Besitz eines eigenen Passes oder Passersatzes sein werden: ein aktuelles Lichtbild gemäß Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH (sogenanntes Biometriefoto)
Im Einzelfall kann es sein, dass weitere Unterlagen gefordert werden.
Da in der Regel noch Dinge geklärt werden müssen, die im Vorfeld nicht absehbar sind, sollte sich die Schule vorab per Mail mit der Ausländerbehörde in Verbindung setzen. Der weitere Verfahrensablauf wird dann individuell abgesprochen.
Bitte richten Sie Ihre Mail an auslaenderamt@duesseldorf.de , Betreff: Schülersammelliste.
Die Liste kann nach vorheriger Absprache nur vormittags (zwischen 8.00 und 12.00 Uhr) abgeholt werden.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Formulare
Nein (nicht einheitlich).
Je nach Organisation des Schulträgers sind die Formulare im Schulsekretariat oder in anderen kommunalen Einrichtungen erhältlich (z. B. Bürgeramt), zum Teil auch online.
Voraussetzungen
Hinweise für Düsseldorf
- Es handelt sich um die Klassenfahrt einer allgemein- oder berufsbildenden Schule in Düsseldorf.
- Die Schülerinnen und Schüler halten sich erlaubt in Düsseldorf oder einer der umliegenden Gemeinden auf (nur in Ausnahmefällen können auch Schülerinnen und Schüler, die nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels sind, aufgenommen werden).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Beantragen Sie die Übernahme der Fahrkosten beim Schulträger. In der Regel werden entsprechende Formulare über das Schulsekretariat zur Verfügung gestellt.
Bei vorliegendem Anspruch:
- Schülerzeitkarten: Die Eltern oder die volljährige Schülerin bzw. der volljährige Schüler kaufen die Fahrkarte und bekommen den Betrag im Nachhinein auf Antrag erstattet.
- Schülerticket nach § 2 Abs. § SchfkVO: Aushändigung des Tickets erfolgt i.d.R. über die Schule. Die Eltern oder die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler leisten einen Eigenanteil. Das konkrete Aushändigungs- und Erstattungsverfahren sollte über die jeweilige Schule kommuniziert werden.
- Schülerspezialverkehr: Es fallen keine Kosten an.
- Beförderung im Privatfahrzeug mit Wegstreckenentschädigung: Die Eltern oder die volljährige Schülerin bzw. der volljährige Schüler gehen in Vorleistung und bekommen die Wegstreckenentschädigung im Nachhinein erstattet.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Pendelnde Schülerinnen und Schüler, die ihren Wohnsitz in NRW haben und Schulen in einem Nachbarland besuchen:
Die Wohnsitzgemeinde zahlt die entsprechenden Fahrkosten an die Schülerin bzw. den Schüler.
Für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen bei Familienheimfahrten von Heimförderschulen außerhalb NRW:
Der Antrag ist bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes der Eltern zu stellen.
Für Berufsschülerinnen und schüler in Splitterberufen, die Fachklasse außerhalb von NRW besuchen:
Über den Antrag entscheidet die Bezirksregierung, in deren Bezirk die Schülerin oder der Schüler ursprünglich berufsschulpflichtig war.
Für arbeitslose berufsschulpflichtige Jugendliche, die nach Erfüllung ihrer Vollzeitschulpflicht weiterhin zur Schule gehen:
Der Antrag auf Fahrkostenübernahme ist beim Schulträger der besuchten Schule zu stellen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.02.2021
Stichwörter
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