Bauvorhaben Abnahme

    Bauvorhaben Abnahme

    Hinweise für Krefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Das Bauinfo-Büro ist aus personellen Gründen vorübergehend geschlossen! 
    Derzeit finden dort keine Bauberatungen statt. Sobald der Service des Bauinfo-Büros wieder angeboten wird, erhalten Sie diese Information an gleicher Stelle.

    Online-Terminvereinbarung der Bauaufsicht

    Im Hinblick auf die vielschichtigen und rechtlichen Probleme, die sich im Zusammenhang mit Baumaßnahmen ergeben können, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Bauinfo-Büro in Verbindung setzen. Das Bauinfo-Büro ist Ihre zentrale Anlaufstelle im Vorfeld der Antragstellung für ratsuchende Bürger, Bauherren, Entwurfsverfasser, Investoren und Projektentwickler.

    Angesichts der Komplexität des öffentlichen Rechts ist eine Bauberatung empfehlenswert, wenn Sie beispielsweise ein Haus bauen, umbauen, erweitern, anders nutzen oder abbrechen wollen. Im Bauinfo-Büro können Sie sich informieren, wie Ihr geplantes Vorhaben umgesetzt werden kann oder wie Sie Ihr bestehendes Gebäude verändern können.

    Auskünfte erfolgen in der Regel auf Grundlage der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018), der §§ 30, 34 und 35 des Baugesetzbuches (BauGB), der Baunutzungsverordnung (BauNVO), von Bebauungsplänen und Satzungen der Stadt Krefeld.

    Dazu hilft oft ein Blick hier in das "GeoPortal Bauen und Planen", welches Planungsrecht bei Ihrem Vorhaben anzuwenden ist und was daraus abgeleitet werden kann. Im BiB werden Verfahrensfragen sowie Fragen zu bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen der Zulässigkeit beantwortet.

    Planungen für Ihr Vorhaben darf das Bauinfo-Büro nicht leisten. Diese liegen in der Verantwortung Ihrer Entwurfsverfasserin oder Ihres Entwurfsverfassers.

    Die Bauberatung durch das Bauinfo-Büro erfolgt in der Regel während der Sprechzeiten des Fachbereichs Bauaufsicht. Termine für eine Bauberatung können über die Terminvereinbarung der Stadt Krefeld vereinbart werden.

    Aus rechtlichen Gründen ist von formlosen schriftlichen Anfragen (auch per Mail) abzusehen, da diese rechtssicher nur über eine formelle Bauvoranfrage bzw. einen Bauantrag geprüft und beantwortet werden können.

    Die Auskünfte in der Bauberatung können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit nur eine erste grobe Einschätzung über die jeweils vorliegende planungsrechtliche Situation geben. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus den erteilten Auskünften keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden können. Im Rahmen der Bauberatung erhalten Sie vielmehr unverbindliche Hinweise und Empfehlungen, mit denen wir Sie bei der Realisierung Ihres Vorhabens unterstützen möchten.

    Beschwerden von Nachbarn, zum Beispiel zu einer aktuellen Bebauung, werden vom Bauinfo-Büro in der Regel nur schriftlich entgegengenommen und intern zur Bearbeitung weitergeleitet. Hier wird gleichzeitig auf die Tarifstelle 2.8.1.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW hingewiesen, dass "Auf Veranlassung Dritter und in deren Interesse durchgeführte Überprüfungen von baulichen Anlagen, Nutzungen oder Bauarbeiten, sofern ein Verstoß gegen baurechtliche Vorschriften nicht festgestellt wird" eine Gebühr in Höhe von 50,00 bis 500,00 Euro zu erheben ist.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_de6d5b618ca9456beca5efed015cc1ec

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauinfo-Büro (Erstberatung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Oberschlesienstraße 16

    47807 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-3999

    E-Mail: bauinfo@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Bauvoranfrage

    In besonderen Fällen, bei denen die baurechtliche Zulässigkeit in einem solchen Bauberatungsgespräch nicht abschließend geklärt werden kann, wird das Stellen eines Antrags auf Vorbescheid (sogenannte Bauvoranfrage) empfohlen. Der/die zuständige Sachbearbeiter/in kann dann die baurechtliche Zulässigkeit genau und "in Ruhe" prüfen.

    Benötigte Unterlagen

    Bitte bringen Sie vorhandene Unterlagen mit, damit das Bauinfo-Büro Ihnen weiterhelfen kann. Als Unterlagen kämen z.B. Skizzen Ihres Vorhabens, Lagepläne, Zeichnungen, Fotos oder ähnliches in Frage, je nachdem was für Ihr Vorhaben wichtig sein könnte.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de