Hilfe in sonstigen Lebenslagen

    Hilfen nach dem 5. - 9. Kapitel SGB XII

    Hinweise für Viersen

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Die Hilfen nach den Kapiteln 5 - 9 des 12. Sozialgesetzbuches

    • 5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
    • 6. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
    • 7. Kapitel: Hilfe zur Pflege
    • 8. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer Sozialer Schwierigkeiten
    • 9. Kapitel: Hilfe in anderen Lebenslagen

    erfassen besondere Lebensumstände bzw. qualifizierte Notlagen, die ihre Ursachen z.B. in einer Krankheit oder einer Behinderung haben. Leistungen nach diesen Kapiteln stehen nicht in Konkurrenz zu den existenzsichernden Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Sie kommen damit grundsätzlich auch für den Personenkreis der dort Berechtigten in Betracht.

    Oben aufgeführten Hilfen werden geleistet, soweit den Leistungsberechtigten, ihren nicht getrennt lebenden Ehegatt*innen oder Lebenspartner*innen und, wenn sie minderjährig und unverheiratet sind, auch ihren Eltern oder einem Elternteil die Aufbringung der Mittel aus ihrem Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten ist.

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    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Soziale Hilfen

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Viersen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 73 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de