Hilfe in sonstigen Lebenslagen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Personen, die nicht krankenversichert sind und aufgrund von geringem Einkommen nicht die Möglichkeit haben, die Kosten, die für ärztliche Betreuung und Hilfe sowie Hebammenhilfe, Versorgung mit Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln, Pflege in einer stationären Einrichtung sowie für häusliche Pflege entstehen, aufzubringen, haben die Möglichkeit, Leistungen zu erhalten.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Sämtliche Unterlagen über Einkünfte und Belastungen (z.B. Miete) sowie den Mutterpass.
Formulare
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Voraussetzungen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Rechtsgrundlage(n)
§ 73 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Verfahrensablauf
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Fristen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen