amtliche MeldebestätigungOnline erledigen

    Meldebestätigung ausstellen

    Wenn Sie sich in Ihrer Meldebehörde an- oder abmelden beziehungsweise Ihre Hauptwohnug ummelden, erhalten Sie unentgeltlich von dort eine amtliche Meldebestätigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Kamen

    Wenn Sie in Kamen gemeldet sind, können Sie auf Antrag eine schriftliche Meldebescheinigung über die Daten erhalten, die im Melderegister über Sie gespeichert sind.

    Diese Bescheinigung wird häufig zur Vorlage bei Behörden oder privaten Institutionen benötigt

     

    Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

    1. Familienname,
    2. frühere Namen,
    3. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
    4. Doktorgrad,
    5. Ordensname, Künstlername,
    6. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
    7. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt und Nebenwohnung.

    Diese Aufzählung ist abschließend.

    Die Bescheinigung wird meist zum Nachweis des derzeitigen Wohnsitzes genutzt.

     

    Die erweiterte Meldebescheinigung (früher: Aufenthaltsbescheinigung) ist eine ausführliche amtliche Bestätigung über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

    Sie kann alle Daten nach § 3 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG), mit Ausnahme von Auskunfts- und Übermittlungssperren enthalten.

    In der Regel wird die erweiterte Meldebescheinigung zur Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt, zur Vorlage beim Konsulat oder beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice benötigt.

    Auf Wunsch können auf einer erweiterten Meldebescheinigung die gemeinsam mit Ihnen gemeldeten Familienmitglieder aufgeführt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f90f71634b9dcd096f7920e791d08fcf

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    30.2 Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59174 Kamen

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen sich ausweisen.


    Sie können sich ausweisen mit:

    • Ihrem Personalausweis oder
    • Ihrem Pass.

    Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:

    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Personalausweis oder Pass und
    • den Personalausweis oder Pass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin. Sie müssen sich ausweisen.

    Sie können sich ausweisen mit:

    • Ihrem Personalausweis oder
    • Ihrem Pass.

    Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine
    Vertreterin:

    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Personalausweis oder Pass und
    • den Personalausweis oder Pass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben sich angemeldet, abgemeldet oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden sich in der Meldebehörde an, ab oder lassen dort Ihre Hauptwohnung ändern,
    • anschließend wird Ihnen als Nachweis hierüber eine schriftliche Meldebestätigung ausgestellt,
    • wenn Sie sich elektronisch an- oder abmelden, erhalten Sie eine elektronische Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Kosten

    Hinweise für Kamen

    Die Gebühren für eine Meldebescheinigung betragen 9,00 Euro. Für Rentenzwecke, zur Vorlage beim Jobcenter und bei der Familienkasse ist die Bescheinigung gebührenfrei.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kamen

    Beantragung

    • Persönlich im Bürgerbüro der Stadt Kamen, Rathausplatz1, 59174 Kamen.

    Hier geht es zur Online-Terminvergabe

    Eine Aushändigung an Dritte ist nur mit Vollmacht möglich.

    • Schriftlich an das Bürgerbüro der Stadt Kamen, Rathausplatz 1, 59174 Kamen.

    Die Zusendung der Bescheinigung kann nur an die im Einwohnermelderegister gespeicherte Anschrift erfolgen.

    • Im Online-Verfahren über den o. s. Onlinedienst (nur einfache Meldebescheinigungen)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Kamen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de