Meldebestätigung ausstellen
Beschreibung
Hinweise für Kamen
Wenn Sie in Kamen gemeldet sind, können Sie auf Antrag eine schriftliche Meldebescheinigung über die Daten erhalten, die im Melderegister über Sie gespeichert sind.
Diese Bescheinigung wird häufig zur Vorlage bei Behörden oder privaten Institutionen benötigt
Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
- Familienname,
- frühere Namen,
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
- Doktorgrad,
- Ordensname, Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt und Nebenwohnung.
Diese Aufzählung ist abschließend.
Die Bescheinigung wird meist zum Nachweis des derzeitigen Wohnsitzes genutzt.
Die erweiterte Meldebescheinigung (früher: Aufenthaltsbescheinigung) ist eine ausführliche amtliche Bestätigung über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Sie kann alle Daten nach § 3 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG), mit Ausnahme von Auskunfts- und Übermittlungssperren enthalten.
In der Regel wird die erweiterte Meldebescheinigung zur Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt, zur Vorlage beim Konsulat oder beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice benötigt.
Auf Wunsch können auf einer erweiterten Meldebescheinigung die gemeinsam mit Ihnen gemeldeten Familienmitglieder aufgeführt werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Sie müssen sich ausweisen.
Sie können sich ausweisen mit:
- Ihrem Personalausweis oder
- Ihrem Pass.
Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Personalausweis oder Pass und
- den Personalausweis oder Pass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin. Sie müssen sich ausweisen.
Sie können sich ausweisen mit:
- Ihrem Personalausweis oder
- Ihrem Pass.
Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine
Vertreterin:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Personalausweis oder Pass und
- den Personalausweis oder Pass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben sich angemeldet, abgemeldet oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden sich in der Meldebehörde an, ab oder lassen dort Ihre Hauptwohnung ändern,
- anschließend wird Ihnen als Nachweis hierüber eine schriftliche Meldebestätigung ausgestellt,
- wenn Sie sich elektronisch an- oder abmelden, erhalten Sie eine elektronische Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Kosten
Hinweise für Kamen
Die Gebühren für eine Meldebescheinigung betragen 9,00 Euro. Für Rentenzwecke, zur Vorlage beim Jobcenter und bei der Familienkasse ist die Bescheinigung gebührenfrei.
Weitere Informationen
Hinweise für Kamen
Beantragung
- Persönlich im Bürgerbüro der Stadt Kamen, Rathausplatz1, 59174 Kamen.
Hier geht es zur Online-Terminvergabe
Eine Aushändigung an Dritte ist nur mit Vollmacht möglich.
- Schriftlich an das Bürgerbüro der Stadt Kamen, Rathausplatz 1, 59174 Kamen.
Die Zusendung der Bescheinigung kann nur an die im Einwohnermelderegister gespeicherte Anschrift erfolgen.
- Im Online-Verfahren über den o. s. Onlinedienst (nur einfache Meldebescheinigungen)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Kamen