Meldebestätigung ausstellen
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Wir stellen Ihnen auf Wunsch eine einfache oder eine erweiterte Meldebescheinigung über Ihre Person aus, wenn Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung in Paderborn angemeldet sind oder waren.
Das Bundesmeldegesetz (BMG) unterscheidet im § 18 die einfache und die erweiterte Meldebescheinigung.
Die einfache Meldebescheinigung enthält nach Abs. 1 immer folgende Daten:
- Familienname
- frühere Namen
- Vornamen
- Doktorgrad
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
- Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Die erweiterte Meldebescheinigung darf nach Abs. 2 folgende Daten enthalten:
- Familienname
- frühere Namen
- Vornamen
- Doktorgrad
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
- Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
- Geburtsname
- Passname
- Geschlecht
- Staatsangehörigkeiten
- Familienstand
- Religion
- Personaldokumente
- gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner, minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
- frühere Anschriften
- Einzugsdatum, Auszugsdatum
Aus programmtechnischen Gründen ist eine Auswahl einzelner Daten online derzeit leider nicht möglich. Sie erhalten somit die Meldebescheinigung mit allen aufgeführten Daten.
Digital beantragen Sie die Meldebescheinigung unter den Online-Dienstleistungen. Die Bezahlung der Gebühren erfolgt per giropay, Kreditkarte oder PayPal.
Die Meldebescheinigung wird Ihnen in ca. einer Woche zugeschickt.
Neben der Online-Beantragung können Sie die Antragstellung auch persönlich oder schriftlich (per Post, E-Mail oder Fax) vornehmen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Paderborn
Bei persönlicher Beantragung:
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis / ID-Karte oder Reisepass)
- bei Bevollmächtigung ist die schriftliche Vollmacht und das Ausweisdokument der Vollmacht gebenden Person vorzulegen. Die bevollmächtigte Person hat sich ebenfalls auszuweisen.
Bei schriftlicher Beantragung:
- formloser Antrag
- Kopie vom gültigen Ausweisdokument
Zusätzlich bitte unbedingt angeben, ob eine einfache oder eine erweiterte Meldebescheinigung (mit den von Ihnen gewünschten Daten) benötigt wird.
Die Gebühr ist im Voraus zu entrichten.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben sich angemeldet, abgemeldet oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden sich in der Meldebehörde an, ab oder lassen dort Ihre Hauptwohnung ändern,
- anschließend wird Ihnen als Nachweis hierüber eine schriftliche Meldebestätigung ausgestellt,
- wenn Sie sich elektronisch an- oder abmelden, erhalten Sie eine elektronische Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Paderborn
Bei persönlicher Vorsprache können Sie die Meldebescheinigung in der Regel sofort mitnehmen. Ansonsten wird Ihnen die Bescheinigung nach ca. einer Woche zugeschickt.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
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