amtliche Meldebestätigung

    Meldebestätigung ausstellen

    Wenn Sie sich in Ihrer Meldebehörde an- oder abmelden beziehungsweise Ihre Hauptwohnug ummelden, erhalten Sie unentgeltlich von dort eine amtliche Meldebestätigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Wir stellen Ihnen auf Wunsch eine einfache oder eine erweiterte Meldebescheinigung über Ihre Person aus, wenn Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung in Paderborn angemeldet sind oder waren. 

    Das Bundesmeldegesetz (BMG) unterscheidet im § 18 die einfache und die erweiterte Meldebescheinigung.

    Die einfache Meldebescheinigung enthält nach Abs. 1 immer folgende Daten:

    1. Familienname
    2. frühere Namen
    3. Vornamen
    4. Doktorgrad
    5. Ordensname, Künstlername
    6. Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
    7. Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung 

    Die erweiterte Meldebescheinigung darf nach Abs. 2 folgende Daten enthalten:

    1. Familienname
    2. frühere Namen
    3. Vornamen
    4. Doktorgrad
    5. Ordensname, Künstlername
    6. Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
    7. Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
    8. Geburtsname
    9. Passname
    10. Geschlecht
    11. Staatsangehörigkeiten
    12. Familienstand
    13. Religion
    14. Personaldokumente
    15. gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner, minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
    16. frühere Anschriften
    17. Einzugsdatum, Auszugsdatum 

    Aus programmtechnischen Gründen ist eine Auswahl einzelner Daten online derzeit leider nicht möglich. Sie erhalten somit die Meldebescheinigung mit allen aufgeführten Daten.

    Digital beantragen Sie die Meldebescheinigung unter den Online-Dienstleistungen. Die Bezahlung der Gebühren erfolgt per giropay, Kreditkarte oder PayPal.

    Die Meldebescheinigung wird Ihnen in ca. einer Woche zugeschickt.

    Neben der Online-Beantragung können Sie die Antragstellung auch persönlich oder schriftlich (per Post, E-Mail oder Fax) vornehmen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_444d3fe83abd88a13430f4d7aef8ed86

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 50 (Ecke Rathenaustraße) EG

    33102 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    Bei persönlicher Beantragung:

    • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis / ID-Karte oder Reisepass)
    • bei Bevollmächtigung ist die schriftliche Vollmacht und das Ausweisdokument der Vollmacht gebenden Person vorzulegen. Die bevollmächtigte Person hat sich ebenfalls auszuweisen.

    Bei schriftlicher Beantragung:

    • formloser Antrag
    • Kopie vom gültigen Ausweisdokument

    Zusätzlich bitte unbedingt angeben, ob eine einfache oder eine erweiterte Meldebescheinigung (mit den von Ihnen gewünschten Daten) benötigt wird.

    Die Gebühr ist im Voraus zu entrichten.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben sich angemeldet, abgemeldet oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden sich in der Meldebehörde an, ab oder lassen dort Ihre Hauptwohnung ändern,
    • anschließend wird Ihnen als Nachweis hierüber eine schriftliche Meldebestätigung ausgestellt,
    • wenn Sie sich elektronisch an- oder abmelden, erhalten Sie eine elektronische Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Paderborn

    Bei persönlicher Vorsprache können Sie die Meldebescheinigung in der Regel sofort mitnehmen. Ansonsten wird Ihnen die Bescheinigung nach ca. einer Woche zugeschickt.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Paderborn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de