Meldebestätigung ausstellen
Beschreibung
Hinweise für Hille
Wenn Sie in der Gemeinde Hille gemeldet sind, können Sie hier eine Meldebescheinigung beantragen. Diese können Sie gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) als Nachweis Ihres Wohnsitzes verwenden.
Das Bundesmeldegesetz (BMG) unterscheidet im § 18 die einfache und die erweiterte Meldebescheinigung.
Einfache Meldebescheinigung bescheinigt, welche Person an welcher Anschrift gemeldet ist.
Erweiterte Meldebescheinigung enthält die Daten der einfachen Meldebescheinigung, kann aber um weitere Daten (wie das Einzugsdatum, Familienstand, Staatsangehörigkeit) ergänzt werden. Die weiteren Daten können alle oder einzeln in die Meldebescheinigung aufgenommen werden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hille
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben sich angemeldet, abgemeldet oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden sich in der Meldebehörde an, ab oder lassen dort Ihre Hauptwohnung ändern,
- anschließend wird Ihnen als Nachweis hierüber eine schriftliche Meldebestätigung ausgestellt,
- wenn Sie sich elektronisch an- oder abmelden, erhalten Sie eine elektronische Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Kosten
Hinweise für Hille
Die Ausstellung einer Meldebescheinigung im Bürgerbüro kostet 9,00 Euro, ist in folgenden Fällen allerdings gebührenfrei:
- für Rentenzwecke; Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung
- zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit
- zur Vorlage beim Jobcenter Amt proArbeit des Kreises Minden-Lübbecke
- zur Vorlage beim Sozialamt
Bei Nutzung des Onlinedienstes ohne Zusendung der Meldebescheinigung in Papierform ist die Dienstleistung kostenlos. Sofern Sie eine Zusendung in Papierform wählen, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben, die Sie mit einer der folgenden Zahlarten
- Giropay
- PayPal
- Kreditkarte
begleichen können.
Bei persönlicher Abholung im Bürgerbüro stehen folgende Zahlarten zur Auswahl:
- Barzahlung
- EC-Karte
Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Gebührenerstattungen nicht möglich sind, wenn eine Leistung bereits erbracht wurde.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021