amtliche MeldebestätigungOnline erledigen

    Meldebestätigung ausstellen

    Wenn Sie sich in Ihrer Meldebehörde an- oder abmelden beziehungsweise Ihre Hauptwohnug ummelden, erhalten Sie unentgeltlich von dort eine amtliche Meldebestätigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Hille

    Wenn Sie in der Gemeinde Hille gemeldet sind, können Sie hier eine Meldebescheinigung beantragen. Diese können Sie gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) als Nachweis Ihres Wohnsitzes verwenden.

    Das Bundesmeldegesetz (BMG) unterscheidet im § 18 die einfache und die erweiterte Meldebescheinigung.

    Einfache Meldebescheinigung bescheinigt, welche Person an welcher Anschrift gemeldet ist.

    Erweiterte Meldebescheinigung enthält die Daten der einfachen Meldebescheinigung, kann aber um weitere Daten (wie das Einzugsdatum, Familienstand, Staatsangehörigkeit) ergänzt werden. Die weiteren Daten können alle oder einzeln in die Meldebescheinigung aufgenommen werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_309f78b05fb26c5e597081ada4115671

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbereich 4.1 Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 4

    32479 Hille

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 4044-225

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hille

    Gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben sich angemeldet, abgemeldet oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden sich in der Meldebehörde an, ab oder lassen dort Ihre Hauptwohnung ändern,
    • anschließend wird Ihnen als Nachweis hierüber eine schriftliche Meldebestätigung ausgestellt,
    • wenn Sie sich elektronisch an- oder abmelden, erhalten Sie eine elektronische Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Kosten

    Hinweise für Hille

    Die Ausstellung einer Meldebescheinigung im Bürgerbüro kostet 9,00 Euro, ist in folgenden Fällen allerdings gebührenfrei:

    • für Rentenzwecke; Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung
    • zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit
    • zur Vorlage beim Jobcenter Amt proArbeit des Kreises Minden-Lübbecke
    • zur Vorlage beim Sozialamt

    Bei Nutzung des Onlinedienstes ohne Zusendung der Meldebescheinigung in Papierform ist die Dienstleistung kostenlos. Sofern Sie eine Zusendung in Papierform wählen, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben, die Sie mit einer der folgenden Zahlarten

    • Giropay
    • PayPal
    • Kreditkarte

    begleichen können.

    Bei persönlicher Abholung im Bürgerbüro stehen folgende Zahlarten zur Auswahl:

    • Barzahlung
    • EC-Karte

    Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Gebührenerstattungen nicht möglich sind, wenn eine Leistung bereits erbracht wurde.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de