amtliche Meldebestätigung

    Meldebestätigung ausstellen

    Wenn Sie sich in Ihrer Meldebehörde an- oder abmelden beziehungsweise Ihre Hauptwohnug ummelden, erhalten Sie unentgeltlich von dort eine amtliche Meldebestätigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Marienmünster

    Wir stellen Ihnen auf Wunsch eine einfache Meldebescheinigung über Ihre Person aus, wenn Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung in Marienmünster angemeldet sind. 

    Das Bundesmeldegesetz (BMG) unterscheidet im § 18 die einfache und die erweiterte Meldebescheinigung.

    Die einfache Meldebescheinigung enthält nach Abs. 1 immer folgende Daten:

    1. Familienname
    2. frühere Namen
    3. Vornamen
    4. Doktorgrad
    5. Ordensname, Künstlername
    6. Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
    7. Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung 

    Die erweiterte Meldebescheinigung darf nach Abs. 2 folgende Daten enthalten:

    1. Familienname
    2. frühere Namen
    3. Vornamen
    4. Doktorgrad
    5. Ordensname, Künstlername
    6. Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
    7. Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
    8. Geburtsname
    9. Passname
    10. Geschlecht
    11. Staatsangehörigkeiten
    12. Familienstand
    13. Religion
    14. Personaldokumente
    15. gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner, minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
    16. frühere Anschriften
    17. Einzugsdatum, Auszugsdatum

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_99d7452a05edce7a6fdb754e630de456

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 1

    37696 Marienmünster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05276 9898-19

    Fax: 05276 9898-90

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Marienmünster

    Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft kann wie folgt beantragt werden:

    1. schriftlich mit folgenden Unterlagen: 
      1. formloser Antrag
      2. SEPA Lastschriftmandat

    2. persönlich mit folgenden Unterlagen:
      1. gültiges Ausweisdokument zur Identifizierung
      2. ausgefülltes Antragsformular

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben sich angemeldet, abgemeldet oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden sich in der Meldebehörde an, ab oder lassen dort Ihre Hauptwohnung ändern,
    • anschließend wird Ihnen als Nachweis hierüber eine schriftliche Meldebestätigung ausgestellt,
    • wenn Sie sich elektronisch an- oder abmelden, erhalten Sie eine elektronische Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Marienmünster

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de