Meldebestätigung ausstellen
Beschreibung
Hinweise für Marienmünster
Wir stellen Ihnen auf Wunsch eine einfache Meldebescheinigung über Ihre Person aus, wenn Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung in Marienmünster angemeldet sind.
Das Bundesmeldegesetz (BMG) unterscheidet im § 18 die einfache und die erweiterte Meldebescheinigung.
Die einfache Meldebescheinigung enthält nach Abs. 1 immer folgende Daten:
- Familienname
- frühere Namen
- Vornamen
- Doktorgrad
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
- Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Die erweiterte Meldebescheinigung darf nach Abs. 2 folgende Daten enthalten:
- Familienname
- frühere Namen
- Vornamen
- Doktorgrad
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
- Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
- Geburtsname
- Passname
- Geschlecht
- Staatsangehörigkeiten
- Familienstand
- Religion
- Personaldokumente
- gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner, minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
- frühere Anschriften
- Einzugsdatum, Auszugsdatum
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Marienmünster
Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft kann wie folgt beantragt werden:
- schriftlich mit folgenden Unterlagen:
- formloser Antrag
- SEPA Lastschriftmandat
- persönlich mit folgenden Unterlagen:
- gültiges Ausweisdokument zur Identifizierung
- ausgefülltes Antragsformular
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben sich angemeldet, abgemeldet oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden sich in der Meldebehörde an, ab oder lassen dort Ihre Hauptwohnung ändern,
- anschließend wird Ihnen als Nachweis hierüber eine schriftliche Meldebestätigung ausgestellt,
- wenn Sie sich elektronisch an- oder abmelden, erhalten Sie eine elektronische Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Marienmünster