Meldebestätigung ausstellen
Beschreibung
Hinweise für Kirchlengern
Wenn Sie in der Gemeinde Kirchlengern gemeldet sind, können Sie hier eine Meldebescheinigung beantragen. Diese können Sie gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) als Nachweis Ihres Wohnsitzes verwenden.
Die Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
- Familienname und frühere Namen
- Vornamen
- Doktorgrad
- Ordens- und Künstlernamen
- Geburtsdatum und -ort, bei Geburt im Ausland: Staat
- Derzeitige Anschriften: gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Erweiterte Meldebescheinigung:
Sollten Sie die Meldebescheinigung beispielsweise zum Zwecke der Eheschließung oder zur Vorlage bei einer Botschaft oder einem Konsulat benötigen, so handelt es sich hierbei um eine erweiterte Meldebescheinigung.
Sie können auswählen, welche der folgenden zusätzlichen Daten Sie erhalten wollen:
- Frühere Anschriften (sofern gespeichert)
- Einzugsdatum, Auszugsdatum, Statuswechseldatum
- Familienstand
- Religion
- Geschlecht
- Personalausweis / Pass-Daten
- Derzeitige Staatsangehörigkeiten
- Ankunftsnachweis (AKN)
- Daten zum gesetzlichen Vertreter (Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift)
- Daten zum Ehegatten bzw. Lebenspartner (Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift)
- Daten zu minderjährigen Kindern (Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift)
Für die erweiterte Meldebescheinigung müssen Sie angeben, für welche Stelle (z.B. welche Behörde) Sie diese benötigen.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kirchlengern
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
Hinweise für Kirchlengern
Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin ist oder war in Kirchlengern gemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kirchlengern
einfache Meldebescheinigung - § 44 Bundesmeldegesetz (BMG)
erweiterte Meldebescheinigung - § 44 Bundesmeldegesetz (BMG)
Gebühren - § 1 Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung (PAuswGebV)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden sich in der Meldebehörde an, ab oder lassen dort Ihre Hauptwohnung ändern,
- anschließend wird Ihnen als Nachweis hierüber eine schriftliche Meldebestätigung ausgestellt,
- wenn Sie sich elektronisch an- oder abmelden, erhalten Sie eine elektronische Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kirchlengern
Bei persönlicher Vorsprache können Sie die Meldebescheinigung in der Regel sofort mitnehmen. Ansonsten wird Ihnen die Bescheinigung nach ca. einer Woche zugeschickt.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kirchlengern
Die Beantragung einer gebührenfreien Meldebescheinigung (z.B. für Rentenzwecke) kann nicht online erfolgen. Wenden Sie sich hierzu bitte persönlich an Ihre Meldebehörde.
Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich. Sie kann daher nicht online erfolgen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021