amtliche Meldebestätigung

    Meldebestätigung ausstellen

    Wenn Sie sich in Ihrer Meldebehörde an- oder abmelden beziehungsweise Ihre Hauptwohnug ummelden, erhalten Sie unentgeltlich von dort eine amtliche Meldebestätigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Kirchlengern

    Wenn Sie in der Gemeinde Kirchlengern gemeldet sind, können Sie hier eine Meldebescheinigung beantragen. Diese können Sie gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) als Nachweis Ihres Wohnsitzes verwenden.

    Die Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

     

    • Familienname und frühere Namen
    • Vornamen
    • Doktorgrad
    • Ordens- und Künstlernamen
    • Geburtsdatum und -ort, bei Geburt im Ausland: Staat
    • Derzeitige Anschriften: gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

     

    Erweiterte Meldebescheinigung:
    Sollten Sie die Meldebescheinigung beispielsweise zum Zwecke der Eheschließung oder zur Vorlage bei einer Botschaft oder einem Konsulat benötigen, so handelt es sich hierbei um eine erweiterte Meldebescheinigung.

    Sie können auswählen, welche der folgenden zusätzlichen Daten Sie erhalten wollen:

     

    • Frühere Anschriften (sofern gespeichert)
    • Einzugsdatum, Auszugsdatum, Statuswechseldatum
    • Familienstand
    • Religion
    • Geschlecht
    • Personalausweis / Pass-Daten
    • Derzeitige Staatsangehörigkeiten
    • Ankunftsnachweis (AKN)
    • Daten zum gesetzlichen Vertreter (Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift)
    • Daten zum Ehegatten bzw. Lebenspartner (Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift)
    • Daten zu minderjährigen Kindern (Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift)

     

    Für die erweiterte Meldebescheinigung müssen Sie angeben, für welche Stelle (z.B. welche Behörde) Sie diese benötigen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_55e6c69495619e8d9ab33849d81fd156

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 32 Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32278 Kirchlengern

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kirchlengern

    Gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kirchlengern

    Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin ist oder war in Kirchlengern gemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kirchlengern

    einfache Meldebescheinigung - § 44 Bundesmeldegesetz (BMG)

    erweiterte Meldebescheinigung - § 44 Bundesmeldegesetz (BMG)

    Gebühren - § 1 Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung (PAuswGebV)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden sich in der Meldebehörde an, ab oder lassen dort Ihre Hauptwohnung ändern,
    • anschließend wird Ihnen als Nachweis hierüber eine schriftliche Meldebestätigung ausgestellt,
    • wenn Sie sich elektronisch an- oder abmelden, erhalten Sie eine elektronische Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kirchlengern

    Bei persönlicher Vorsprache können Sie die Meldebescheinigung in der Regel sofort mitnehmen. Ansonsten wird Ihnen die Bescheinigung nach ca. einer Woche zugeschickt.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kirchlengern

    Die Beantragung einer gebührenfreien Meldebescheinigung (z.B. für Rentenzwecke) kann nicht online erfolgen. Wenden Sie sich hierzu bitte persönlich an Ihre Meldebehörde.

    Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich. Sie kann daher nicht online erfolgen.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de