amtliche Meldebestätigung

    Meldebestätigung ausstellen

    Wenn Sie sich in Ihrer Meldebehörde an- oder abmelden beziehungsweise Ihre Hauptwohnug ummelden, erhalten Sie unentgeltlich von dort eine amtliche Meldebestätigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Bünde

    Meldebescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen Ihre persönlichen Daten in unterschiedlichem Umfang und Ihre Anschrift hervorgehen. Sie werden zur Vorlage bei Behörden oder für private Zwecke benötigt.

    Einfache Meldebescheinigung:

    In der einfachen Meldebescheinigung wird bescheinigt, welche Person an welcher Anschrift gemeldet ist.

    Erweiterte Meldebscheinigung:

    Die erweiterte Meldebescheinigung enthält die Daten der einfachen Meldebescheinigung, kann aber um weitere Daten (z. B. Einzugsdatum, Familienstand, Staatsangehörigkeit) ergänzt werden. Die weiteren Daten können alle oder einzeln in die Meldebescheinigung aufgenommen werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_304ff558fa6f200bba085812b43fa605

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 13+15

    32257 Bünde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05223 161-467

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bünde

    Bei persönlicher Abholung sind Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bünde

    Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin ist oder war in Bünde gemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bünde

    Sie können die Bescheinigung persönlich im Bürgerbüro der Stadt Bünde beantragen und sofort mitnehmen; hierfür können Sie vorab einen Termin vereinbaren.

    Zudem können Sie auch jemanden Bevollmächtigen die Bescheinigung im Bürgerbüro der Stadt Bünde zu beantragen. Dazu wird ein Ausweisdokument der Bevollmächtigten Person, eine Vollmacht, sowie eine Kopie von Ihrem Ausweisdokument benötigt.

    Fristen

    Hinweise für Bünde

    Die Gültigkeit der Bescheinigung ist auf 3 Monate begrenzt. Im Einzelfall kann die Stelle, bei der Sie die Bescheinigung vorlegen müssen, darüber entscheiden, wie alt die Bescheinigung maximal sein darf.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Bünde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de