amtliche MeldebestätigungOnline erledigen

    Meldebestätigung ausstellen

    Wenn Sie sich in Ihrer Meldebehörde an- oder abmelden beziehungsweise Ihre Hauptwohnug ummelden, erhalten Sie unentgeltlich von dort eine amtliche Meldebestätigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Die Meldebescheinigung ist ein Nachweis von der Meldebehörde, in der bestätigt wird, wo Sie momentan gemeldet sind.

    Wenn Ihr Personalausweis abgelaufen oder verloren ist oder Sie nur einen Reisepass besitzen fordern Behörden und Unternehmen in einigen Fällen eine Meldebescheinigung als Nachweis über Ihre derzeitige Meldeadresse in Deutschland.

    Eine einfache Meldebescheinigung enthält im Normalfall folgende Daten:

    1. Familienname,
    2. frühere Namen,
    3. Vornamen,
    4. Doktorgrad,
    5. Ordens- und Künstlername,
    6. Geburtsdatum, Ort und bei Geburt im Ausland auch den Staat
    7. derzeitige Anschriften (z. B. Haupt- und Nebenwohnungen)

    Wenn erforderlich, können in einer erweiterten Meldebescheinigung folgende Daten ergänzt werden:

    1. Familienangehörige (Eltern, Ehegatten/Lebenspartner, minderjährige Kinder) jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
    2. derzeitige Staatsangehörigkeiten
    3. frühere Anschriften
    4. Ein- und Auszugdatum
    5. Familienstand

     

    Die Bescheinigung wird Ihnen direkt vor Ort ausgestellt und mitgegeben.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3c73e00dac69ede30a69352ab0df2e4c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Bürgerservice und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Bürgerservice und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    FB 3 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen sich ausweisen.


    Sie können sich ausweisen mit:

    • Ihrem Personalausweis oder
    • Ihrem Pass.

    Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:

    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Personalausweis oder Pass und
    • den Personalausweis oder Pass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin. Sie müssen sich ausweisen.

    Sie können sich ausweisen mit:

    • Ihrem Personalausweis oder
    • Ihrem Pass.

    Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine
    Vertreterin:

    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Personalausweis oder Pass und
    • den Personalausweis oder Pass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben sich angemeldet, abgemeldet oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden sich in der Meldebehörde an, ab oder lassen dort Ihre Hauptwohnung ändern,
    • anschließend wird Ihnen als Nachweis hierüber eine schriftliche Meldebestätigung ausgestellt,
    • wenn Sie sich elektronisch an- oder abmelden, erhalten Sie eine elektronische Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Kosten

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    9,- Euro je Bescheinigung ist in Bar oder per EC-Karte bei Aushändigung zu zahlen.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de