Meldebestätigung ausstellen
Beschreibung
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
Die Meldebescheinigung ist ein Nachweis von der Meldebehörde, in der bestätigt wird, wo Sie momentan gemeldet sind.
Wenn Ihr Personalausweis abgelaufen oder verloren ist oder Sie nur einen Reisepass besitzen fordern Behörden und Unternehmen in einigen Fällen eine Meldebescheinigung als Nachweis über Ihre derzeitige Meldeadresse in Deutschland.
Eine einfache Meldebescheinigung enthält im Normalfall folgende Daten:
- Familienname,
- frühere Namen,
- Vornamen,
- Doktorgrad,
- Ordens- und Künstlername,
- Geburtsdatum, Ort und bei Geburt im Ausland auch den Staat
- derzeitige Anschriften (z. B. Haupt- und Nebenwohnungen)
Wenn erforderlich, können in einer erweiterten Meldebescheinigung folgende Daten ergänzt werden:
- Familienangehörige (Eltern, Ehegatten/Lebenspartner, minderjährige Kinder) jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Ein- und Auszugdatum
- Familienstand
Die Bescheinigung wird Ihnen direkt vor Ort ausgestellt und mitgegeben.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05207 8905-0
Fax: 05207 8905-541
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
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erforderliche Unterlagen
Sie müssen sich ausweisen.
Sie können sich ausweisen mit:
- Ihrem Personalausweis oder
- Ihrem Pass.
Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Personalausweis oder Pass und
- den Personalausweis oder Pass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin. Sie müssen sich ausweisen.
Sie können sich ausweisen mit:
- Ihrem Personalausweis oder
- Ihrem Pass.
Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine
Vertreterin:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Personalausweis oder Pass und
- den Personalausweis oder Pass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben sich angemeldet, abgemeldet oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden sich in der Meldebehörde an, ab oder lassen dort Ihre Hauptwohnung ändern,
- anschließend wird Ihnen als Nachweis hierüber eine schriftliche Meldebestätigung ausgestellt,
- wenn Sie sich elektronisch an- oder abmelden, erhalten Sie eine elektronische Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
Diese Dienstleistung kann bisher nicht online erledigt werden. Sie müssten dazu einen Termin im Einwohnermeldeamt buchen. Dies können Sie online oder telefonisch erledigen
Sollte Ihnen oder einer von Ihnen bevollmächtigen Person die persönliche Vorsprache im Rathaus nicht möglich sein, so melden Sie sich bitte vorab telefonisch oder per E-Mail hier im Einwohnermeldeamt.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
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