amtliche Meldebestätigung

    Meldebestätigung ausstellen

    Wenn Sie sich in Ihrer Meldebehörde an- oder abmelden beziehungsweise Ihre Hauptwohnug ummelden, erhalten Sie unentgeltlich von dort eine amtliche Meldebestätigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Wadersloh

    Im Bürgerservice-Büro erhalten Sie eine Meldebescheinigung , die Sie zur Vorlage bei bestimmten Behörden (z.B Straßenverkehrsamt oder Arbeitsamt) benötigen.

    Sie können den Antrag auf Meldebescheinigung nach § 18 Absatz 1 (einfache) oder Absatz 2 (erweiterte) Bundesmeldegesetz auch Online stellen. Sie benötigen dazu die BundID und Ihren Personalausweis. Als Bezahldienste stehen Ihnen Paypal und Giropay zur Verfügung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_46b87608ba6869e98bb2b5c6fed4a404

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Liesborner Straße 5

    59329 Wadersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02523 950-2222

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Liesborner Straße 5

    59329 Wadersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02523 950-2222

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Liesborner Straße 5

    59329 Wadersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02523 950-2222

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Liesborner Straße 5

    59329 Wadersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02523 950-2222

    E-Mail: buergerservice@wadersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wadersloh

    Ihren Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Mitbürgern einen internationalen Reisepass oder ein anderes ausländisches Ausweisdokument

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben sich angemeldet, abgemeldet oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden sich in der Meldebehörde an, ab oder lassen dort Ihre Hauptwohnung ändern,
    • anschließend wird Ihnen als Nachweis hierüber eine schriftliche Meldebestätigung ausgestellt,
    • wenn Sie sich elektronisch an- oder abmelden, erhalten Sie eine elektronische Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Wadersloh

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de