amtliche Meldebestätigung

    Meldebestätigung ausstellen

    Wenn Sie sich in Ihrer Meldebehörde an- oder abmelden beziehungsweise Ihre Hauptwohnug ummelden, erhalten Sie unentgeltlich von dort eine amtliche Meldebestätigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Lüdinghausen

    Zum Nachweis, wo und gegebenenfalls seit wann Sie in Lüdinghausen gemeldet sind, kann eine Meldebescheinigung ausgestellt werden.
    Eine einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

    • Familienname
    • Vorname
    • evtl. Doktorgrad
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort
    • aktuelle Anschrift mit Einzugsdatum

     

    Online beantragen: einfache Meldebescheinigung

     

    In manchen Fällen wird eine erweiterte Meldebescheinigung benötigt. Diese kann zusätzlich folgende Daten enthalten:

    • Gesetzliche Vertreter
    • Staatsangehörigkeiten
    • frühere Anschriften
    • Ein- und Auszugsdatum
    • Familienstand

     

    Online beantragen: erweiterte Meldebescheinigung

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_82de8f2e7337ea6f12489d509be12b12

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02591 926-0

    Fax: 02591 926-139

    E-Mail: info@stadt-luedinghausen.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lüdinghausen

    Personalausweis oder Reisepass

     

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben sich angemeldet, abgemeldet oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lüdinghausen

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden sich in der Meldebehörde an, ab oder lassen dort Ihre Hauptwohnung ändern,
    • anschließend wird Ihnen als Nachweis hierüber eine schriftliche Meldebestätigung ausgestellt,
    • wenn Sie sich elektronisch an- oder abmelden, erhalten Sie eine elektronische Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Lüdinghausen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de