amtliche Meldebestätigung

    Meldebestätigung ausstellen

    Wenn Sie sich in Ihrer Meldebehörde an- oder abmelden beziehungsweise Ihre Hauptwohnug ummelden, erhalten Sie unentgeltlich von dort eine amtliche Meldebestätigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Rheinbach

    Die einfache Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Nachweis über Ihre bestehende Anmeldung in einer aktuellen Wohnung. Sie kann für behördliche und private Zwecke verwendet werden.

    Die einfache Meldebescheinigung enthält:

    • Familienname
    • frühere Namen
    • Vornamen
    • Doktorgrad
    • Ordensname, Künstlername
    • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
    • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

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    Die erweiterte Meldebescheinigung dient zum Zwecke der Eheschließung oder zur Vorlage bei einer Botschaft oder einem Konsulat.

    Die erweiterte Meldebescheinigung enthält:

    • Familienname
    • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens

    Zusätzlich können Sie folgende Daten auswählen, welche auf der erweiterten Meldebescheinigung angedruckt werden sollen:

    • frühere Namen
    • Doktorgrad
    • Ordensname, Künstlername
    • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
    • Geschlecht
    • Daten zum gesetzlichen Vertreter (Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift)
    • Derzeitige Staatsangehörigkeiten
    • rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
    • derzeitige Anschriften, frühere Anschriften im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde
    • Einzugsdatum, Auszugsdatum
    • Familienstand
    • Daten zum Ehegatten bzw. Lebenspartner (Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift)
    • Daten zu minderjährigen Kindern (Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift)
    • Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, vorläufigen Personalausweises oder Ersatz-Personalausweises, des anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzpapiers sowie Sperrkennwort und Sperrsumme des Personalausweises

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1f52d621514c195050c6505bcc2866a3

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Schweigelstraße 23

    53359 Rheinbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02226 917-358

    Fax: 02226 917-140

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Schweigelstraße 23

    53359 Rheinbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02226 917-358

    Fax: 02226 917-140

    E-Mail: buergerbuero@stadt-rheinbach.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen sich ausweisen.


    Sie können sich ausweisen mit:

    • Ihrem Personalausweis oder
    • Ihrem Pass.

    Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:

    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Personalausweis oder Pass und
    • den Personalausweis oder Pass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin. Sie müssen sich ausweisen.

    Sie können sich ausweisen mit:

    • Ihrem Personalausweis oder
    • Ihrem Pass.

    Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine
    Vertreterin:

    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Personalausweis oder Pass und
    • den Personalausweis oder Pass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben sich angemeldet, abgemeldet oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden sich in der Meldebehörde an, ab oder lassen dort Ihre Hauptwohnung ändern,
    • anschließend wird Ihnen als Nachweis hierüber eine schriftliche Meldebestätigung ausgestellt,
    • wenn Sie sich elektronisch an- oder abmelden, erhalten Sie eine elektronische Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Rheinbach

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de