amtliche Meldebestätigung

    Meldebestätigung ausstellen

    Wenn Sie sich in Ihrer Meldebehörde an- oder abmelden beziehungsweise Ihre Hauptwohnug ummelden, erhalten Sie unentgeltlich von dort eine amtliche Meldebestätigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Melde- bzw. Wohnsitznachweise für private Zwecke oder für Behörden (z.B. Botschaft, Standesamt usw.)

    Für unterschiedlichste Zwecke (z.B. Heirat, Passangelegenheiten, Rentenangelegenheiten, soziale Zwecke) werden Haushalts-, Melde- bzw. erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt. Eine erweiterte Meldebescheinigung wird z.B. dann benötigt, wenn Sie heiraten wollen.

    • Bei persönlichem Erscheinen wird Ihnen die Haushalts-, Melde- bzw. erweiterte Meldebescheinigung direkt ausgestellt.
    • Diese Bescheinigungen enthalten Angaben über: Name, Vorname, aktuelle Anschrift.
    • Falls erforderlich, können die Bescheinigungen zusätzlich folgende Angaben enthalten: Geburtsdatum, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Religion Familienangehörige.

    Gegen Vorlage einer Vollmacht und des Ausweises des Betroffenen kann auch jemand anderes die Meldebescheinigung bekommen (dieser muss sich selbst auch ausweisen).

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_05bf74c7a80cb5a734f24cf56fa127d9

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    FB 3 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    51465 Bergisch Gladbach

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    • Personalausweis oder Reisepass
    • evtl. Vollmacht

    Formulare

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben sich angemeldet, abgemeldet oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden sich in der Meldebehörde an, ab oder lassen dort Ihre Hauptwohnung ändern,
    • anschließend wird Ihnen als Nachweis hierüber eine schriftliche Meldebestätigung ausgestellt,
    • wenn Sie sich elektronisch an- oder abmelden, erhalten Sie eine elektronische Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Kosten

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Die Gebühr für eine Meldebescheinigung beträgt 9,00 Euro.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de