amtliche MeldebestätigungOnline erledigen

    Meldebestätigung ausstellen

    Wenn Sie sich in Ihrer Meldebehörde an- oder abmelden beziehungsweise Ihre Hauptwohnug ummelden, erhalten Sie unentgeltlich von dort eine amtliche Meldebestätigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Düren

    Wir  bieten Ihnen zusätzlich die Möglichkeit an, Ihre Meldebescheinigung online, ohne den elektronischen Personalausweis zu beantragen. 
    Was Sie hierfür tun müssen:

    Bitte melden Sie sich im Bürgerportal an. Im Anschluss finden Sie auf dieser Seite unter Onlinedienstleistung den Link "Zum Kontaktformular". Dort können Sie ihren Antrag stellen.

    Voraussetzung ist, dass Sie eine Kopie Ihres gültigen Ausweisdokuments anfügen und uns zusätzlich Ihre Kontodaten (Kontoinhaber und IBAN) angeben. Die Gebühr, entsprechend der Kostenübersicht, wird dann von Ihrem Konto eingezogen. 

     
    Allgemeines

    Eine Meldebescheinigung ist eine Bescheinigung aus dem Melderegister über die eigenen Personendaten zur Vorlage bei Behörden, Banken und Vereinen.

    Die Bescheinigung enthält z. B. folgende Daten:

    - Doktorgrad - Familienname - Vorname - aktuelle bzw. bei abgemeldeten Personen ehemalige Anschrift.    
    Beantragung im Bürgerbüro oder online (mit elektronischem Personalausweis):

    Die Meldebescheinigung kann im Bürgerbüro unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses beantragt werden und wird sofort ausgestellt.

    Falls die Meldebescheinigung für eine dritte Person ausgestellt werden soll, ist neben dem Personalausweis oder Reisepass dieser Person eine Vollmacht vorzulegen. Dies gilt nicht bei Personen unter 18 Jahren; hier können die Anträge auch von den Personensorgeberechtigten gestellt werden.

     

    Sie haben ein dringendes Anliegen?

    Dann schauen Sie (montags-freitags) morgens zwischen 07.30 und 08.00 Uhr in die Online-Terminvereinbarung. Dort geben wir tagesaktuell zusätzliche Termine frei.

    Oder rufen Sie (montags-freitags) ab 08.00-12.00 Uhr unsere Hotline an.

     

    Onlineantrag mit Elektronischem Personalausweis

    Sofern Sie über einen neuen elektronischen Personalausweis (ePA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit eingeschalteter Online-Funktion verfügen, können Sie Ihre Meldebescheinigung sofort online beantragen. Klicken Sie einfach auf die Onlinedienstleistung "Antrag Meldebescheinigung", nachdem Sie sich im Bürgerportal angemeldet haben.

    Bitte beachten Sie, dass Sie sich erst authentisieren können, wenn Sie am Bürgerportal angemeldet sind.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ca87114b3f656abcf7a507cbb91ebff6

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohnerwesen, Bürgerservice, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    52349 Düren

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02421 25-2000

    Version

    Technisch geändert am 18.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen sich ausweisen.


    Sie können sich ausweisen mit:

    • Ihrem Personalausweis oder
    • Ihrem Pass.

    Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:

    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Personalausweis oder Pass und
    • den Personalausweis oder Pass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin. Sie müssen sich ausweisen.

    Sie können sich ausweisen mit:

    • Ihrem Personalausweis oder
    • Ihrem Pass.

    Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine
    Vertreterin:

    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Personalausweis oder Pass und
    • den Personalausweis oder Pass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben sich angemeldet, abgemeldet oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden sich in der Meldebehörde an, ab oder lassen dort Ihre Hauptwohnung ändern,
    • anschließend wird Ihnen als Nachweis hierüber eine schriftliche Meldebestätigung ausgestellt,
    • wenn Sie sich elektronisch an- oder abmelden, erhalten Sie eine elektronische Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Kosten

    Hinweise für Düren

    Die Meldebescheinigung kostet 9,00 Euro.
    Für Rentenzwecke ist sie gebührenfrei, sofern Sie entsprechende Nachweise erbringen.

     

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Düren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de