Meldebestätigung ausstellen
Beschreibung
Hinweise für Roetgen
Sie können verschiedene Bescheinigungen beantragen, wie z. B. Meldebescheinigungen, Abmeldebescheinigungen, Lebensbescheinigungen, Haushaltsbescheinigungen und Aufenthaltsbescheinigungen. Diese Bescheinigungen werden häufig zur Vorlage bei Behörden, Banken, Versicherungen oder Vereinen benötigt.
Meldebescheinigung
Eine Meldebescheinigung ist ein Auszug aus dem Melderegister, der die eigenen Personendaten enthält. Sie umfasst zum Beispiel folgende Informationen:
- Doktorgrad
- Familienname
- Vorname
- aktuelle oder, im Falle einer Abmeldung, ehemalige Anschrift
Beantragung im Bürgerbüro oder online
Die Meldebescheinigung kann direkt im Bürgerbüro Roetgen unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses beantragt werden und wird in der Regel sofort ausgestellt.
Falls die Meldebescheinigung für eine dritte Person ausgestellt werden soll, ist neben dem Ausweisdokument der betreffenden Person auch eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Bei Minderjährigen unter 18 Jahren können die Erziehungsberechtigten den Antrag ohne Vollmacht stellen.
Online-Antrag:
Sie können die Meldebescheinigung auch online über unser Bürgerportal beantragen. Dazu müssen Sie sich über die BundID anmelden, um eine sichere Datenübermittlung zu gewährleisten. Bitte laden Sie eine Kopie Ihres gültigen Ausweisdokuments hoch.
Termin vor Ort:
Für die Beantragung vor Ort vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin telefonisch unter 02471 180 oder nutzen sie unsere Online-Terminvereinbarung.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Roetgen
Personalausweis (Kinderreisepass) oder Nationalpass. Ist ein solcher nicht vorhanden, muss ein Erziehungsberechtigter bei der Vorsprache anwesend sein.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben sich angemeldet, abgemeldet oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden sich in der Meldebehörde an, ab oder lassen dort Ihre Hauptwohnung ändern,
- anschließend wird Ihnen als Nachweis hierüber eine schriftliche Meldebestätigung ausgestellt,
- wenn Sie sich elektronisch an- oder abmelden, erhalten Sie eine elektronische Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
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