amtliche Meldebestätigung

    Meldebestätigung ausstellen

    Wenn Sie sich in Ihrer Meldebehörde an- oder abmelden beziehungsweise Ihre Hauptwohnug ummelden, erhalten Sie unentgeltlich von dort eine amtliche Meldebestätigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Roetgen

    Sie können verschiedene Bescheinigungen beantragen, wie z. B. Meldebescheinigungen, Abmeldebescheinigungen, Lebensbescheinigungen, Haushaltsbescheinigungen und Aufenthaltsbescheinigungen. Diese Bescheinigungen werden häufig zur Vorlage bei Behörden, Banken, Versicherungen oder Vereinen benötigt.

    Meldebescheinigung

    Eine Meldebescheinigung ist ein Auszug aus dem Melderegister, der die eigenen Personendaten enthält. Sie umfasst zum Beispiel folgende Informationen:

    • Doktorgrad
    • Familienname
    • Vorname
    • aktuelle oder, im Falle einer Abmeldung, ehemalige Anschrift

    Beantragung im Bürgerbüro oder online

    Die Meldebescheinigung kann direkt im Bürgerbüro Roetgen unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses beantragt werden und wird in der Regel sofort ausgestellt.

    Falls die Meldebescheinigung für eine dritte Person ausgestellt werden soll, ist neben dem Ausweisdokument der betreffenden Person auch eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Bei Minderjährigen unter 18 Jahren können die Erziehungsberechtigten den Antrag ohne Vollmacht stellen.

    Online-Antrag:
    Sie können die Meldebescheinigung auch online über unser Bürgerportal beantragen. Dazu müssen Sie sich über die BundID anmelden, um eine sichere Datenübermittlung zu gewährleisten. Bitte laden Sie eine Kopie Ihres gültigen Ausweisdokuments hoch.

    Termin vor Ort:
    Für die Beantragung vor Ort vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin telefonisch unter 02471 180 oder nutzen sie unsere Online-Terminvereinbarung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_769d58b1edf88f47821c35b55b520cc0

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 3 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 55

    52159 Roetgen

    Version

    Technisch geändert am 28.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 3 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 55

    52159 Roetgen

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 3 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 55

    52159 Roetgen

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    SG 3.33 - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 55

    52159 Roetgen

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    SG 3.33 - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 55

    52159 Roetgen

    Version

    Technisch geändert am 28.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    SG 3.33 - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 55

    52159 Roetgen

    Version

    Technisch geändert am 28.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 3 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 55

    52159 Roetgen

    Version

    Technisch geändert am 28.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Roetgen

    Personalausweis (Kinderreisepass) oder Nationalpass. Ist ein solcher nicht vorhanden, muss ein Erziehungsberechtigter bei der Vorsprache anwesend sein.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben sich angemeldet, abgemeldet oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden sich in der Meldebehörde an, ab oder lassen dort Ihre Hauptwohnung ändern,
    • anschließend wird Ihnen als Nachweis hierüber eine schriftliche Meldebestätigung ausgestellt,
    • wenn Sie sich elektronisch an- oder abmelden, erhalten Sie eine elektronische Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Roetgen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de