amtliche Meldebestätigung
Meldebestätigung ausstellen
Wenn Sie sich in Ihrer Meldebehörde an- oder abmelden beziehungsweise Ihre Hauptwohnug ummelden, erhalten Sie unentgeltlich von dort eine amtliche Meldebestätigung.
Beschreibung
Hinweise für Monschau
Zum Nachweis, ob eine Person noch lebt, stellt das Bürgerbüro eine Lebensbescheinigung aus. Auch persönliche Daten in vorbereiteten Formularen der Rentenstellen bestätigen wir Ihnen gerne. Ihre persönliche Vorsprache ist unbedingt erforderlich; Sie können sich nicht vertreten lassen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Monschau
- Personalausweis oder Reisepass
- wenn vorhanden, Vordruck "Lebensbescheinigung"
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben sich angemeldet, abgemeldet oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden sich in der Meldebehörde an, ab oder lassen dort Ihre Hauptwohnung ändern,
- anschließend wird Ihnen als Nachweis hierüber eine schriftliche Meldebestätigung ausgestellt,
- wenn Sie sich elektronisch an- oder abmelden, erhalten Sie eine elektronische Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Kosten
keine
Weitere Informationen
Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021