amtliche Meldebestätigung

    amtliche Meldebestätigung

    Wenn Sie sich in Ihrer Meldebehörde an- oder abmelden beziehungsweise Ihre Hauptwohnug ummelden, erhalten Sie unentgeltlich von dort eine amtliche Meldebestätigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Diese Dienstleistung ist derzeit ohne Termin möglich. Bitte wenden Sie sich zu den Öffnungzeiten an die Information des Rathauses.

    Die Meldebescheinigung ist ein Auszug der im Melderegister eingetragenen Daten zu einer Person. Die Bescheinigung besitzt ab Ausstellungsdatum eine Gültigkeit von 3 Monaten.

    Haushaltsbescheinigung

    Die Haushaltsbescheinigung ist eine gesonderte Form der Meldebescheinigung. In ihr sind alle Angehörigen eines Haushaltes namentlich genannt.

    Lebensbescheinigung

    Für Bezieher der Leistungen von ausländischen Pensions- und Rentenkassen wird eine Lebensbescheinigung ausgestellt. Die Bescheinigung dient der jeweiligen Kasse als Nachweis, dass der Bezieher nicht verstorben ist und die Leistungen unrechtmäßig weitergezahlt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d8cf72cdc3dd1d196ed99bb32c006bf7

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Meldebescheinigungen - Personen

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass), Bei Bevollmächtigten: schriftliche Vollmacht und Ausweise des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben sich angemeldet, abgemeldet oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kleve

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden sich in der Meldebehörde an, ab oder lassen dort Ihre Hauptwohnung ändern,
    • anschließend wird Ihnen als Nachweis hierüber eine schriftliche Meldebestätigung ausgestellt,
    • wenn Sie sich elektronisch an- oder abmelden, erhalten Sie eine elektronische Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    • einfache oder erweiterte Meldebescheinigung: 9,00€

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de