amtliche Meldebestätigung

    Meldebestätigung ausstellen

    Wenn Sie sich in Ihrer Meldebehörde an- oder abmelden beziehungsweise Ihre Hauptwohnug ummelden, erhalten Sie unentgeltlich von dort eine amtliche Meldebestätigung.

    Beschreibung

    Wenn Sie sich in Ihrer Meldebehörde anmelden, abmelden oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen, erhalten Sie unentgeltlich von dort hierüber eine amtliche Meldebestätigung.

    Die amtliche Meldebestätigung kann Ihnen schriftlich oder bei Nutzung eines digitalen Verfahrens elektronisch ausgestellt werden.

    Die Meldebestätigung enthält, sofern jeweils vorhanden, folgende Angaben von Ihnen:

    • Familienname,
    • Vorname(n) unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
    • Doktorgrad,
    • Geburtsdatum,
    • Einzugsdatum oder Auszugsdatum,
    • Datum der An- oder Abmeldung,
    • Anschrift und
    • alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d236e8f92cee666cea6522be7a1733b2

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice Sterkrade

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 66

    46145 Oberhausen

    Version

    Technisch geändert am 20.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice Osterfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Bottroper Straße 183

    46117 Oberhausen

    Version

    Technisch geändert am 20.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice Alt-Oberhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwartzstraße 72

    46045 Oberhausen

    Version

    Technisch geändert am 20.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberhausen

    Übersendung der Kopie des Nationalpasses oder Ausweises.

    Bei kostenfreier Ausstellung; Nachweisung von ALG 2 Leistungen o. ä.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben sich angemeldet, abgemeldet oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie melden sich in der Meldebehörde an, ab oder lassen dort Ihre Hauptwohnung ändern,
    • anschließend wird Ihnen als Nachweis hierüber eine schriftliche Meldebestätigung ausgestellt,
    • wenn Sie sich elektronisch an- oder abmelden, erhalten Sie eine elektronische Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Oberhausen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de