Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot Genehmigung dauerhaftOnline erledigen

    Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot Genehmigung dauerhaft

    Hinweise für Köln

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Sie müssen an einem Sonntag oder an einem Feiertag einen Transport durchführen? Dann benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung, wenn der Lastkraftwagen ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen oder mehr hat, oder wenn Sie hinter einen Lastkraftwagen (auch unter 7,5 Tonnen) noch einen Anhänger hängen wollen. Eine Ausnahmegenehmigung erhalten Sie grundsätzlich nur, wenn der Transport aus dringenden und unaufschiebbaren Gründen durchgeführt werden muss.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4161901726a249b584c6c903c175cd78

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    Version

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verkehrsgewerbliche Genehmigungsverfahren und Ausnahmegenehmigung nach StVO

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: siehe Servicenummern

    Fax: 0221 / 221-26130

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Ausführliche Begründung
      warum der Transport an einem Sonntag oder Feiertag durchgeführt werden muss.
    • Angaben zur Art des Fahrzeugs oder der Fahrzeuge
      zum Beispiel Zugmaschine mit Auflieger, Lastkraftwagen mit Anhänger oder Lastkraftwagen.
    • Angaben zu den Kennzeichen
      Zugfahrzeug und Hänger.
    • Angaben zum zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeuges beziehungsweise der Zugkombination
    • Angaben zum Transportgut
      Frachtpapiere, Begleitpapiere oder Bestätigung der*des Auftraggeber*in
    • Angaben zum Abgangs- und Zielort
      Wo beginnt und wo endet die Fahrt?
    • Angaben zum Transportzeitraum
      Beginn und Ende des Transports.

    Formulare

    Hinweise für Köln

    Voraussetzungen

    Hinweise für Köln

    Rechtsgrundlage(n)

    VwV-StVO zu § 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO Rn 106 2

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Köln

    Fristen

    Hinweise für Köln

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Köln

    Kosten

    Hinweise für Köln

    90 Euro für einen Sonntag beziehungsweise einen Feiertag. Jeder weitere Sonntag oder Feiertag 60 Euro bis maximal 690 Euro für eine Dauergenehmigung (ein Jahr).

    Die Gebühren können Sie bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlen, üblicherweise erfolgt die Zahlung aber gegen Rechnung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Köln

    Weitere Informationen

    Hinweise für Köln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de