Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot Genehmigung dauerhaft
Hinweise für Kleve
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lkw dürfen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr nicht auf öffentlichen Straßen im Bundesgebiet fahren.
Die Straßenverkehrsbehörde kann in bestimmten Fällen Ausnahmen genehmigen.
Auf dieser Seite finden Sie das Antragsformular für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kleve
Formulare
Hinweise für Kleve
Voraussetzungen
Hinweise für Kleve
Rechtsgrundlage(n)
VwV-StVO zu § 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO Rn 106 2
Verfahrensablauf
Hinweise für Kleve
Fristen
Hinweise für Kleve
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kleve
Kosten
Hinweise für Kleve
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kleve
Weitere Informationen
Hinweise für Kleve
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Kleve