Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
Hinweise für Dortmund
Beschreibung
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Die Bescheinigung in Steuersachen ("Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung") dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Dortmund bestehen. Die Bescheinigung wird insbesondere für öffentliche Ausschreibungen sowie für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt, z.B. für - Gaststätten - Reisegewerbe - Spielhalle - Taxi-/Mietwagengewerbe - Makler/Bauträger, Versicherungsvermittler nach § 34 ff GewO
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Dortmund - Stadtkasse und Steueramt - Finanzbuchhaltung - Bereich Steuern
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Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund in der aktuell gültigen Fassung.
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Ausstellung der Bescheinigung ist gebührenpflichtig. Im Falle der Onlinebeantragung und Zahlung per Vorkasse oder Giropay (E-Payment) beträgt die Gebühr 16,00 €. Bei Zahlung per Gebührenbescheid beträgt die Gebühr 22,00 €.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen