Bescheinigung in Steuersachen

    Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung)

    Hinweise für Dortmund

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Die Bescheinigung in Steuersachen ("Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung") dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Dortmund bestehen. Die Bescheinigung wird insbesondere für öffentliche Ausschreibungen sowie für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt, z.B. für - Gaststätten - Reisegewerbe - Spielhalle - Taxi-/Mietwagengewerbe - Makler/Bauträger, Versicherungsvermittler nach § 34 ff GewO

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4539b4907eebfa09ab11bd0bf1abdbcd

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Stadtkasse und Steueramt - Finanzbuchhaltung - Bereich Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Löwenstraße 11

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-22837

    Fax: +49 231 50-22837

    E-Mail: stadtkasse@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dortmund

    Formulare

    Hinweise für Dortmund

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund in der aktuell gültigen Fassung.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dortmund

    Fristen

    Hinweise für Dortmund

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dortmund

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    Die Ausstellung der Bescheinigung ist gebührenpflichtig. Im Falle der Onlinebeantragung und Zahlung per Vorkasse oder Giropay (E-Payment) beträgt die Gebühr 16,00 €. Bei Zahlung per Gebührenbescheid beträgt die Gebühr 22,00 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dortmund

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dortmund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de