Bescheinigung in Steuersachen

    steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

    Hinweise für Espelkamp

    Beschreibung

    Hinweise für Espelkamp

    Die Gründe für die Anforderung der Vorlage können vielfältig sein, etwa zur Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis oder vor der Vergabe öffentlicher Aufträge. 

    Die Bescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt, beispielsweise:

    • die Erteilung einer Gaststättenkonzession
    • Schank- und Speisewirtschaft
    • Spielhallen Reisegewerbekarten
    • öffentliche Ausschreibungen
    • Taxi/Mietwagengewerbe
    • Makler/Bauträger, Versicherungsvermittler nach § 34 ff. GewO

    Weitere Unbenklichkeitsbescheinigungen stellen die Finanzämter für deren Steuerforderungen aus.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_201b2394b5f0c6e57b9adcf560887afc

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    Version

    Technisch geändert am 20.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    2.1.4 Zahlungsverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-0

    Fax: 05772 562-256

    Version

    Technisch geändert am 20.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Espelkamp

    • Bei telefonischer und schriftlicher Beantragung werden keine Unterlagen oder Nachweise benötigt; Sie müssen aber unbedingt Angaben über die Stelle, für die die Bescheinigung benötigt wird, machen
    • In dringenden Fällen können Sie auch persönlich zu uns kommen und - nach Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepass - die Bescheinigung sofort bezahlen und mitnehmen
    • Wenn Sie die Bescheinigung für eine andere Person abholen möchten, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich

    Formulare

    Hinweise für Espelkamp

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Espelkamp

    Kosten

    Hinweise für Espelkamp

    24,00 Euro

    (Tarifnummer 3 der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Espelkamp)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Espelkamp

    Weitere Informationen

    Hinweise für Espelkamp

    Für die Erteilung der Bestätigung darüber, dass keine sonstigen Steuerrückstände bestehen, sind die Finanzämter zuständig.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de